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RoHS2-Compliance
Der Etikettendrucker QL-800 enthält keine Substanzen gemäß Anhang II der „Richtlinie
2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)".
Dazu gehören Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) und
polybromierte Diphenylether (PBDE) in einer höheren als der maximal zulässigen
Gewichtskonzentrationen in homogen Materialien, außer in den gemäß Anhang III der
Richtlinie und seiner Ergänzungen genannten Ausnahmen.
Diese Angaben erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, können sich aber ändern, sobald
neue Informationen vorliegen.

WEEE-Richtlinie

Nur für die Europäische Union (und den EWR).
Diese Symbole zeigen an, dass dieses Produkt gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EC, der
Batterierichtlinie 2006/66/EC und/oder weiteren national geltenden Gesetzen nicht im
Haushaltsmüll entsorgt werden darf.
Befindet sich unter dem gezeigten Symbol ein weiteres chemisches Symbol, bedeutet dies in
übereinstimmung mit der Batterierichtlinie, dass Schwermetall (Hg = Quecksilber, Cd =
Cadmium, Pb = Blei) in der Batterie oder dem Akkumulator in einer höheren Konzentration als
der in der Batterierichtlinie zugelassene Maximalwert vorliegt.
Dieses Produkt muss in diesem Fall an einen geeigneten Fachbetrieb übergeben werden, zum
Beispiel an den Händler, bei dem ein neues ähnliches Produkt gekauft wird oder einen
autorisierten Recyclingbetrieb für Elektrik- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren.
Eine ungeeignete Entsorgung dieser Art von Abfall kann aufgrund der potenziell gefährlichen
Substanzen, die im Allgemeinen in Elektro- und Elektronikgeräten vorkommen, ernsthafte
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben.
Mit einer korrekten Entsorgung dieses Produkts tragen Sie zur effektiven Nutzung unserer
natürlichen Ressourcen bei.
Weitere Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, der
Abfallbehörde, im Abfallkalender oder bei dem für Sie zuständigen Entsorgungsunternehmen.
(EEA: Norwegen, Island und Liechtenstein)

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