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Finlux FL4923SMART Bedienungsanleitung Seite 125

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  • DEUTSCH, seite 118
(Gewerbliche Nutzer)
Wenn Sie dieses Produkt entsorgen möchten, wenden
Sie sich bitte an Ihren Lieferanten und prüfen Sie die
Geschäftsbedingungen des Kaufvertrags.
[Andere Länder außerhalb der Europäischen
Union]
Diese Symbole gelten nur innerhalb der Europäischen
Union.
Für Informationen zu Entsorgung und Wiederverwertung
wenden Sie sich bitte an die lokalen Behörden.
Bitte bringen Sie das Gerät und die Verpackung zur
Entsorgung bzw. Wiederverwertung in die lokale
Sammelstelle.
An einigen Sammelstellen können Sie Altgeräte
kostenlos abgeben.
Hinweis: Das unten abgebildete Pb-Symbol für Akkus zeigt
an, dass dieser Akku Blei enthält.
1
1. Produkte
2. Batterie
Spezifikationen des drahtloses LAN-Transmitters
(WLAN)
Frequenzbereiche
2400–2483,5 MHz (CH1-CH13)
5150–5250 MHz (CH36–CH48)
5250–5350 MHz (CH52–CH64)
5470–5725 MHz (CH100–CH140)
Länderbeschränkungen
Dieses Gerät ist für Nutzung im Haushalt bzw. Büro
in allen EU-Ländern (und weiteren Ländern, sofern
diese die entsprechende EU-Richtlinie anwenden)
ohne etwaige Einschränkungen mit Ausnahme der
unten aufgelisteten gedacht.
Land
Beschränkung
Allgemeine Genehmigung für die Be-
Bulgarien
nutzung im Freien und in öffentlichen
Einrichtungen erforderlich
Nutzung in geschlossenen Räumen nur für
Frankreich
2454-2483,5 MHz.
Wenn Sie das Gerät in Ihren eigenen
Italien
Räumen verwenden, ist eine allgemeine
Genehmigung erforderlich.
2
Max.
Ausgangsleistung
< 100 mW
< 200 mW
< 200 mW
< 200 mW
Deutsch - 8 -
Land
Beschränkung
Nutzung in geschlossenen Räumen nur
Griechenland
für den Bereich 5470 MHz bis 5725 MHz.
Allgemeine Genehmigung für Netzwerk-
Luxemburg
und Diensteangebote (nicht für Spektrum)
Die Übertragung von Funkwellen ist in ei-
Norwegen
nem geografischen Umkreis von 20 km um
das Zentrum von Ny-Ålesund, nicht erlaubt.
Russische Fö-
Nutzung nur in geschlossenen Räumen
deration
zulässig
Die Vorschriften der einzelnen Länder können sich
jederzeit ändern. Es wird empfohlen, dass die Nutzer
sich bei den zuständigen Stellen zum gegenwärtigen
Stand der nationalen Bestimmungen sowohl für 2,4
GHz als auch bei 5 GHz WLAN erkundigen.

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