5.
Anforderungen an das Bedienungspersonal
An dem
-Motormäher dürfen nur autorisierte Personen arbeiten.
Das Mindestalter für Bediener beträgt 16 Jahre.
Der Bediener ist im Arbeitsbereich Dritten gegenüber verantwortlich.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten an dem
festgelegt und eingehalten werden.
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko.
Der Betreiber muss
•
dem Bediener die Betriebsanleitung zugänglich machen und
•
sich vergewissern, dass der Bediener sie gelesen und verstanden hat.
6.
Persönliche Schutzausrüstung
Für den Betrieb
Festes Schuhwerk tragen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Für die Reinigung
Feste Schutzhandschuhe (Leder) zum Schutz gegen die Schneiden am Mähmesser (Zusatzgeräte).
Zum Schleifen der Mähmesser Schutzbrille tragen.
Bei Arbeiten mit dem Motormäher sollten Sie einen geeigneten Gehörschutz tragen.
7.
Besondere Arten von Gefahren
Vorsicht vor laufenden Werkzeugen!!!
Vor Arbeiten am Schneidwerkzeug
Mähwerk abschalten
Motor abstellen
Warnung vor
Handverletzung!
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Allgemeine Sicherheitshinweise
-Motormäher müssen klar
KKB-Balken
Version 01-2013