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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Relevante Richtlinien Und Normen; Grundlage Für Die Funktionalen Prüfungen - Walther-Werke ECOLECTRA 600 Montage- Und Betriebsanleitung

Eichrechtkonforme ladeeinrichtungen
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Sicherheitshinweise

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Sicherheitshinweise
Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten ist die Einhaltung aller angegebenen Sicherheitshinweise und
Handlungsanweisungen in dieser Anleitung. Darüber hinaus gelten die örtlichen Unfallverhütungsvorschrif-
ten.
2.1
Die Ladeeinrichtungen sind für den privaten, halb-öffentlichen und öffentlichen Bereich ausgelegt.
Die Ladeeinrichtungen sind zum Laden von Elektrofahrzeugen am AC-Drehstromnetz bestimmt und sind
fest an das Drehstromnetz angeschlossen. Sie dienen zum AC-Laden nach Mode 3 gemäß IEC 61851-1
(VDE 0122-1). Sie entsprechen der Schutzklasse I (Schutzleiter). Die Ladeeinrichtungen sind im Innen- und
Außenbereich einsetzbar. Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. Die Ladesäulen sind nur
für die Montage auf dem Erdstück (Zukaufteil) oder auf einem vom Betreiber erstellten Betonfundament
vorgesehen.
Ladeeinrichtungen dürfen nach DIN VDE 61439-7 sowohl von elektrotechnisch unterwiesenen Personen als
auch von Laien bedient werden. Montage, Erstinbetriebnahme, Außerbetriebnahme und Wartung müssen
und Störungsbeseitigung obliegen dem Betreiber.
2.1.1 Nennbetriebsbedingungen
Die Ladeeinrichtung gilt nur dann als eichrechtlich bestimmungsgemäß und eichrechtkonform verwendet,
wenn die in ihr eingebauten Zähler nicht anderen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, als denen, für
die ihre Baumusterprüfbescheinigung erteilt wurde. Die Ladeeinrichtungen sind technisch so vorbereitet,
dass nur die eichrechtlich relevante kWh-Messung bzw. Abrechnung möglich ist. Die Ladeeinrichtungen sind
weder für die Messung von Zeitspannen zur Bestimmung der Ladeservice-Dauer noch für die
Die Genauigkeit der Ladeeinrichtung am Abgabepunkt entspricht der MID-Klasse A und ist auf dem Typen-
schild entsprechend angegeben (siehe „15 Typenschilder" auf Seite 45).

2.1.2 Umgebungsbedingungen

Es dürfen nur Ladeeinrichtungen mit einer Schutzart verwendet werden, die der am Einsatzort geforderten
Schutzart entspricht.
Beim Einsatz der Ladeeinrichtungen müssen die Umgebungsbedingungen und die chemischen Beständig-
keiten des verwendeten Gehäusematerials (Aluminium, Edelstahl) beachtet werden.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden und Mängel, die durch die Nichtbeachtung der
Anleitung entstehen.
2.2
DIN EN 50470-3
§ 6, § 31, § 33 und § 47 des Mess- und Eichgesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.04.2016 (BGBl. I S. 718)
§ 7 und § 17 Absatz 4 der Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010), zuletzt geändert
durch Artikel 10 der Verordnung vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2034)
REA-Dokument 6-A „Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess-
und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität"
Stand: 16. März 2017
PTB-Anforderungen an elektronische und software-gesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für
Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme [PTB-A 50.7] vom April 2002
2.3
VDE-Anwendungsregel „Elektromobilität Messsysteme für Ladeeinrichtungen" [VDE-AR-E 2418-3-100]
vom Juli 2018
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