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Bildschirmarbeitsverordnung; Exportbestimmungen; Hinweise Zur Elektromagnetischen Verträglichkeit; (Fcc)-Richtlinie (Federal Communications Commission) - Lenovo ThinkServer RD530 Serie Benutzerhandbuch

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Bildschirmarbeitsverordnung

Das Gerät ist nicht geeignet für die Verwendung mit Bildschirmgeräten am Arbeitsplatz im Sinne von § 2 der
deutschen Bildschirmarbeitsverordnung.
Das Produkt ist nicht für den Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen im Sinne § 2 der
Bildschirmarbeitsverordnung geeignet.

Exportbestimmungen

Dieses Produkt unterliegt den Export Administration Regulations (EAR) der USA und hat die ECCN-Kennung
4A994.b (ECCN - Export Classification Control Number). Das Produkt kann in alle Länder exportiert werden;
ausgenommen davon sind die Embargo-Länder der EAR-E1-Länderliste.
Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Lenovo ThinkServer der folgenden Computertypen:
2569, 2570, 2573, 2574, 2575 und 2576.

(FCC)-Richtlinie (Federal Communications Commission)

Dieses Gerät wurde getestet und liegt gemäß Teil 15 der FCC-Regeln innerhalb der Grenzwerte für
digitale Geräte der Klasse A. Diese Grenzwerte sind dafür gedacht, einen ausreichenden Schutz gegen
Störungen zu bieten, wenn das Gerät im Gewerbebereich betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt, verwendet
und strahlt Hochfrequenzenergie ab. Werden bei der Installation und dem Betrieb die Anweisungen des
Bedienungshandbuchs nicht befolgt, können eventuell HF-Kommunikationseinrichtungen gestört werden.
Der Betrieb dieses Gerätes in einem Wohngebiet kann Störungen verursachen; in diesem Fall muss der
Benutzer auf eigene Kosten sicherstellen, dass die Störungen beseitigt werden.
Ordnungsgemäß abgeschirmte und geerdete Kabel und Stecker sind für die Einhaltung der
FCC-Emissionsgrenzwerte erforderlich. Lenovo übernimmt keine Verantwortung für Störungen beim Radio-
oder Fernsehempfang, die durch ungeeignete Kabel und Stecker bzw. eigenmächtige Änderungen am
Gerät entstehen. Durch eigenmächtige Änderungen kann die Berechtigung des Benutzers zum Betrieb
des Gerätes erlöschen.
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Regeln. Der Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine Störungen verursachen und (2) muss gegen Störungen von außen abgeschirmt
sein, auch gegen Störungen, die den Betrieb beeinträchtigen können.
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Anhang A. Bemerkungen

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