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Übersicht
Prüfpflichten gemäß den §§ 15 und 16 BetrSichV und § 1 WasgefStAnlV
Lageranlagen für ortsfeste Behälter, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetan-
kungsanlagen, sowie deren Anlagenteile, z. B. Grenzwertgeber (GWG) sind
vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme (nach prüfpflichtigen Ände-
rungen) sowie wiederkehrend im Betrieb in bestimmten Prüfintervallen von
einer zugelassenen Überwachungsstelle zu prüfen.
Die Anlagenteile, z. B. Grenzwertgeber (GWG) müssen gemäß der Betriebs-
anweisung des Herstellers regelmäßig vom Betreiber bzw. einer befähigten
Person geprüft werden.
Eine optimale und sichere Prüfung von Grenzwertgebern nach der EN 13616 gewährleistet
das Grenzwertgeberprüfgerät ME 6 ...
Es sind 3 unterschiedliche Typen des Prüfgeräts erhältlich, die sich in der Art der Appli-
kation und des zu überwachenden Mediums unterscheiden:
Das ME 6 dient zur Prüfung von Grenzwertgebern ohne Produktkodierung.
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Das ME 6 P dient zur Prüfung von Grenzwertgebern mit Produktkodierung
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nach QSS.
Das ME 6 F dient zur Prüfung von Grenzwertgebern in LPG-Tanks.
•
In den folgenden Kapiteln werden Sie in einer detaillierten Beschreibung durch die
Installation und Inbetriebnahme des Grenzwertgeberprüfgeräts ME 6 ... geführt.
Das Grenzwertgeberprüfgerät ME 6 ... darf nur mit 4 NiMH-Akkus (Typ AA 1,2 V,
2000 mAh) versorgt werden.
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