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Motorola MPx220 Bedienungsanleitung Seite 142

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MPx220.book Page 142 Monday, December 6, 2004 12:59 PM
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1.4. Microsoft
Windows
2000. Sofern in Ihrem GERÄT das Programm „Microsoft Outlook 2000" ent-
halten ist, gelten die folgenden Bestimmungen für Ihre Nutzung von Microsoft Outlook 2000: (i)
Ungeachtet der Angaben in dem Abschnitt „Installation und Verwendung der Software" in dem
Online-ENLV sind Sie nur berechtigt, eine (1) Kopie von Microsoft Outlook 2000 auf einem (1)
Computer zu installieren, um das GERÄT zu nutzen, damit Daten auszutauschen, Daten gemein-
sam zu nutzen, das GERÄT anzusteuern oder damit zu interagieren; und (ii) der ENLV für Microsoft
Outlook 2000 besteht zwischen Motorola und dem Endnutzer und nicht zwischen dem PC-Herstel-
ler und dem Endnutzer.
2. Sprach-/Handschrifterkennung. Für den Fall, dass die SOFTWARE eine Komponente zur Sprach- bzw. zur
Handschrifterkennung enthält, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Sprach- und Handschrifter-
kennung grundsätzlich um einen statistischen Prozess handelt und dass Erkennungsfehler zu diesem
Prozess gehören. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, für die Behandlung solcher Fehler zu sorgen,
den Erkennungsprozess zu überwachen und etwaige Fehler zu korrigieren. Weder Motorola noch deren
Lieferanten können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Fehler im Sprach- und Handschrifter-
kennungsprozess entstanden sind.
3. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und
Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zurückzuentwickeln, zu dekompilieren
oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet
dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet.
4. Einziges GERÄT. Die GERÄT-Software wird zusammen mit dem GERÄT als ein einheitliches inte-
griertes Produkt lizenziert. Die GERÄT-Software darf nur als Bestandteil des GERÄTS verwendet
werden, auch wenn die GERÄT-Software auf Wechselträgern installiert ist.
5. Einziger ENLV. Das Paket für das GERÄT enthält möglicherweise mehrere Versionen dieses
ENLVs, wie z. B. mehrere Übersetzungen und/oder Medienversionen dieses ENLVs (z. B. im
Benutzerhandbuch und in der Software). In diesem Fall verfügen Sie nur über eine (1) Lizenz
zur Verwendung einer (1) Kopie der GERÄT-Software.
6. Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu Erwerbszwecken zu vermieten oder
zu verleasen.
7. Softwareübertragung. Sie sind nicht berechtigt, Ihre hinsichtlich der GERÄT-Software oder der
Desktop-Software bestehenden Rechte aus diesem ENLV dauerhaft zu übertragen, es sei denn,
dies wird von dem zuständigen Mobilfunkbetreiber gestattet. Soweit der Mobilfunkbetreiber die
Übertragung gestattet, dürfen Sie Ihre gesamten Rechte aus diesem ENLV lediglich im Rahmen
einer Veräußerung oder Übertragung des GERÄTS auf Dauer übertragen, vorausgesetzt, Sie
behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen die vollständige SOFTWARE (einschließlich aller
Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Upgrades und Sicherungskopien,
dieses ENLVs und ggf. des Certificate of Authenticity [Echtheitszertifikat]), und der Empfänger
stimmt den Bestimmungen dieses ENLVs zu. Sofern die SOFTWARE ein Upgrade ist, muss jede
Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der SOFTWARE umfassen.
8. Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte sind Motorola bzw. Microsoft berechtigt, diesen ENLV
zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses ENLVs verstoßen. In einem solchen Fall
sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der SOFTWARE und alle ihre Komponenten zu vernichten.
142 - MICROSOFT ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG

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