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Ce-Konformitätserklärung; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - FAAC 624 BLD Handbuch

Elektronisches steuergerät
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  • DEUTSCH, seite 59
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Calari, 0 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
Erklärt, dass:
Das elektronische Gerät 64BLD
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden EWG Richtlinien entspricht
Zusätzliche Anmerkung:
Dieses Produkt wurde den Prüfungen in einer typischen homogenen Konfiguration unterzogen
(alle Produkte stammen aus der Produktion der Firma FAAC S.p.A.
1) ACHTUNG! Um die Personensicherheit zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Montage oder ein fehlerhafter
Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
2) Die Anleitung aufmerksam lesen, bevor mit der Montage des Produktes
begonnen wird.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor usw.) darf nicht in Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle
darstellt.
4) Die Anleitung muss griffbereit aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug
auf sie nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen
Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht
ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch unsachgemäßen
oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht
werden.
7) Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen montiert werden.
Entflammbare Gase bzw. Rauch stellen ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko
dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sind für
die Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Montage muss unter Beachtung der Richtlinien EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sind für
die Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische
Versorgung auszuschalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein allpolige Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von mindestens 3 mm einzubauen. Darüber
hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit allpoliger
Abschaltung empfohlen.
CE - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
006/95/EG Niederspannungsrichtlinie
004/08/EG Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Bologna, . Januar 00
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Der Geschäftsführer
A. Marcellan
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
Auslöseschwelle von 0,03 A vorgesehen ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für den
Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in jedem
Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben der unter
Punkt 10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17) Für sämtliche Anlagen wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal
(z.B. FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes empfohlen, das über eine
entsprechende Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber
hinaus sind die unter Punkt "16" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, wenn Komponenten auf der Anlage
eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Bei der Wartung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC verwendet
werden.
20) An den Bestandteilen des Automationssystems dürfen keinesfalls
Veränderungen vorgenommen werden.
21) Der Monteur muss in Notfällen sämtliche Informationen in Bezug auf den
manuellen Betrieb des Systems liefern und dem Betreiber der Anlage die
Gebrauchsanleitung, die dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
22) Weder Kinder noch Erwachsene dürfen sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber müssen außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
24) Der Durchgang/die Durchfahrt darf nur bei stillstehender Automation
erfolgen.
25) Der Betreiber darf keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe an der
Automation ausführen, sondern muss sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal wenden.
26) Wartung: Mindestens alle 6 Monate muss die Funktionstüchtigkeit der
Anlage, insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Sicherheits- und der
Entriegelungsvorrichtungen überprüft werden (falls vorhanden auch die
Schubkraft des Antriebs).
27) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig.


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