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delko SV6012 Betriebsanleitung Seite 8

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– Sämtliche Bedien- oder Stellteile dürfen keinesfalls
verändert, demontiert oder sonstwie in ihrer Wir-
kung beeinflußt werden.
– Nach Wartungsarbeiten oder Reparaturen sind alle
Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit zu prü-
fen. Diese Prüfung darf nur von einer Fachkraft vor-
genommen werden, die aufgrund Ihrer Ausbildung
in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand der
Maschine zu beurteilen.
– Das Nachfüllen von Kraftstoff ist so vorzunehmen,
daß dieser nicht an heiße Motorenteile gelangen
kann.
– Beim Nachfüllen von Kraftstoff in geschlossenen
Räumen ist für ausreichende Belüftung zu sorgen.
– Beim Umgang mit Kraftstoffen ist das Rauchen so-
wie der Gebrauch von offenem Feuer oder Licht und
der Gebrauch von nicht explosionsgeschützten Elek-
trogeräten, z.B. Funkgeräten, Funktelefonen, Licht-
schaltern etc.) verboten.
– Der Maschinenführer darf während des Betriebes
der Maschine den Maschinenführerplatz nicht ver-
lassen. Vor Arbeitspausen hat der Maschinenführer
den Motor der Maschine stillzusetzen.
– Die Maschine ist so zu führen, daß Quetschungen
des Maschinenführers zwischen Maschine und fe-
sten Gegenständen vermieden werden.
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– Die Maschine ist immer so abzustellen, daß sie nicht
umkippen kann.
– Auf Transportfahrzeugen ist die Maschine so abzu-
stellen und zu sichern, dass sie weder umkippen
noch verrutschen kann.
– Instandhaltungsarbeiten sind unter Beachtung der
Betriebsanleitung und der geltenden einschlägigen
Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
– Vor Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Maschinen-
führer die Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheits-
einrichtungen, sowie die ordnungsgemäße Anbrin-
gung der Schutzvorrichtungen zu prüfen.
– Während des Betriebes ist die Maschine vom
Maschinenführer laufend auf ihren betriebssicheren
Zustand zu überwachen.
– Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen
oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb der
Maschine beeinträchtigen, festgestellt, ist eine lau-
fende Maschine unverzüglich stillzusetzen. Zudem
ist die aufsichtführende Person unverzüglich zu ver-
ständigen.
– Bei Mängeln, bei denen Personen gefährdet werden
könnten, darf die Maschine weder in Betrieb ge-
nommen noch eine laufende Maschine weiter be-
trieben werden.

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