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Garantieerklärung - T-Mobile T-Fan 307 Bedienungsanleitung

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Zulassung
Das T-Fax 307 ist "zugelassen", und darf durch jedermann über die
Telekommunikations-Anschluß-Einheit (TAE) angeschaltet und in Betrieb
genommen werden.
Service
Sie haben ein modernes Qualitätsprodukt der Deutschen Telekom erworben, daß
einer strengen Qualitätskontrolle unterliegt.
Haben Sie Fragen zum Gerät wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline unter der
Rufnummer 0 180/5 19 90.
Im Störungsfall - auch nach der Garantiezeit - steht Ihnen unser T-Service zusätzlich
unter der Rufnummer 08003302000 oder unser Personal im T-Punkt gerne zu
Verfügung.
Garantieerklärung
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Garantie von 12 Monaten ab der Übergabe.
Dem Käufer steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung zu. Die Deutsche
Telekom AG kann, statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG
über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer
innerhalb der Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Garantieanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte
in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder besondere Zusicherung der
Deutschen Telekom AG beruhen.
Bei Erbringen der Gewährleistung durch unsere Servicestelle behebt diese als
garantiepflichtig anerkannte Mängel des Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten.
KAPITEL 7-4

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