Raumluftunabhängige Abgasführung im Schacht nach C
Kesselvariante
Kesselgröße [kW]
Einzelkessel
75
100
150
200
250
300
1) Berechnungsgrundlage: Gesamtlänge des Verbindungsstücks ≤ 1,5 m. Die Angabe der Länge berücksichtigt den Stützbogen; bei längeren Verbindungsstücken bis 5 m
reduziert sich pro zusätzlichem 1 m Verbindungsstück die Länge des zulässigen Abgasrohres um 2 m.
2) Berechnungsgrundlage des Zuluftanschlusses: Länge entspricht der Verbindungsleitung, ausgeführt mit glatten PP Rohren mit dem Durchmesser des Zuluftanschlusses.
3) Bei Einzelkesseln bei Bedarf mit konischem Übergangsstück direkt am Abgasanschluß des Kessels; bei Kaskaden bei Bedarf mit Übergangsstück direkt vor dem Stützbogen.
Angegebene Abgaslängen beziehen sich auf die angegebenen Schachtquerschnitt.
Tab. 33 Nennweite und maximal zulässige wirksame Höhe von Abgasleitungen gemäß den Anforderungen nach DIN EN 13381-1