8
geveränderungen verhindert werden.
Sind verstellbare Aufnahmeteller vorhanden, so müssen Höhenunterschiede der
Aufnahmepunkte ausgeglichen werden.
Es ist nicht erlaubt, unter der angehobenen Last zu arbeiten, solange sie nicht durch
geeignete Mittel gesichert ist (DIN EN 1494).
Der Heber muss immer mit beiden Händen verschoben werden. Falls die erforderli-
chen manuellen Kräfte durch eine Person nicht geleistet werden können, ist eine
weitere Person hinzu zu ziehen.
Die Bedienpersonen haben bei allen Bewegungen des Grubenhebers darauf zu ach-
ten, dass sie sich und andere nicht gefährden.
Bei Bodenunebenheiten im Bereich des Hebers ist dieser gegen Wegrollen zu si-
chern.
Der Einsatz des Hebers auf einem Untergrund mit über 6° Neigung ist nicht zulässig.
Auf den Lastaufnahmemitteln des Hebers dürfen kein Werkzeug oder andere Ge-
genstände abgelegt werden.
Das Bewegen des Hebers mit Last darf nur in eingefahrenem Zustand durchgeführt
werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Last im Schwerpunkt aufgenom-
men und in geeigneter Weise auf dem Lastaufnahmemittel gesichert ist (z.B. durch
Zurrgurte).
Beim Ein- und Ausbau von schweren Fahrzeugkomponenten (Motor/Aggregate)
kann sich die Schwerpunktlage verändern. In diesem Fall müssen vor dem erneuten
Anheben durch den Heber geeignete Maßnahmen (Schwerpunktbestimmung, Kon-
trolle des Aufnahmepunktes) ergriffen werden, um ein Kippen zu verhindern.
Vor dem Senken ist vom Bediener sicherzustellen, dass sich keine Gegenstände im
Bewegungsbereich von Heber und Last befinden.
Lastaufnahmemittel dürfen nicht absichtlich in Schwingungen versetzt werden.
Da das Fahrgestell am Boden nicht gegen Kippen gesichert ist, ist eine Seitenbelas-
tung generell untersagt.
Der Ölstand im Hydrauliksystem muss regelmäßig durch geschulte Personen kon-
trolliert werden.
Vollständigkeit und Lesbarkeit der Sicherheitshinweise am Heber sind jährlich zu
prüfen.
Bei Störungen ist der Bewegungsbereich von Heber und Last zu sichern. Heber au-
ßer Betrieb nehmen und Kundendienst verständigen.
Der Betreiber hat für geeignete Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu sorgen.
Um ein unbeaufsichtigtes Anheben der Last (möglicherweise durch ein undichtes
Ventil) zu vermeiden, ist bei Betriebsende der Heber unbedingt von der Druckluft-
versorgung zu trennen bzw. die Druckluft-Zuleitung abzusperren.
Die Hydraulikkomponenten müssen jährlich kontrolliert werden.
Das Druckbegrenzungsventil darf nicht über den vom Hersteller vorgegebenen Wert
BA550401-de