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Instandhaltung; Jährliche Überprüfung; Pflegehinweise - MAHA MGH Serie Originalbetriebsanleitung

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Instandhaltung

6.1
Jährliche Überprüfung
 Das vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsintervall beträgt 12 (zwölf) Monate.
Dieses Wartungsintervall bezieht sich auf werkstattüblichen Einsatz. Wird das Ge-
rät/die Anlage häufiger oder unter erschwerten Betriebsbedingungen (z.B. in Au-
ßenbereichen) eingesetzt, ist das Intervall entsprechend zu verkürzen.
 Die Wartungsarbeiten dürfen nur durch speziell hierfür autorisiertes und ausgebil-
detes Fachpersonal erfolgen. Zum Fachpersonal gehören autorisierte, geschulte
Fachkräfte des Herstellers, der Vertragshändler und der jeweiligen Service-Partner.
 Bei Nichtbeachtung erlischt die Herstellergarantie.
In Deutschland ist nach DGUV Regel 100-500 / DGUV Grundsatz 308-003 eine jährliche
Überprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben, die mit der jährlichen War-
tung durch einen Kundendienst verbunden werden kann.
Die Überprüfung erstmalig bei der Inbetriebnahme vornehmen und dann in Abständen
von längstens einem Jahr wiederholen. Umfang und Ergebnis von regelmäßiger und
außerordentlicher Prüfung sind im Prüfbuch zu vermerken.
6.2

Pflegehinweise

Das Gerät ist in regelmäßigen Abständen zu reinigen und mit einem Pflegemittel
zu behandeln.
Lackschäden sind sofort auszubessern, um Korrosion vorzubeugen.
Zur Vermeidung von Schäden dürfen Reinigungsarbeiten nicht mit aggressiven
Reinigern oder mit Hoch- und Dampfdruckgeräten durchgeführt werden.
Regelmäßige Pflege ist die wichtigste Voraussetzung für Funktionstüchtigkeit und lange
Lebensdauer des Geräts!
BA550401-de

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