• Haben Sie die Verbrennungsluftsteuerung reduziert (Stell-
hebel etwas eingeschoben)?
• Verwenden Sie Hartholz mit 15-18 % Restfeuchte?
• Ist die Tür komplett geschlossen?
• Haben Sie die empfohlene Auflagemenge eingehalten?
9.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Garantiebedingungen gelten im Verhältnis
des Herstellers, der Rokossa Energietechnik GmbH, zum Händ-
ler/Zwischenhändler. Sie sind nicht deckungsgleich mit den
Vertrags- und Garantiebedingungen, die der Händler/ Zwischen-
händler an seinen Kunden im Einzelfall weitergibt bzw. weiter-
geben kann.
9.1
GENERELLE INFORMATIONEN
Dieses Produkt ist ein nach dem Stand der Technik gefertigtes
Qualitätserzeugnis. Die verwendeten Materialien wurden sorg-
fältig ausgewählt und stehen, wie unser Produktionsprozess, un-
ter ständiger Kontrolle. Für das Aufstellen oder Verbauen dieses
Produktes sind besondere Fachkenntnisse erforderlich. Daher
dürfen unsere Produkte nur von Fachbetrieben unter Beachtung
der gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingebaut und in Be-
trieb genommen werden.
9.2 GARANTIEZEIT
Die Allgemeinen Garantiebedingungen gelten nur innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union. Die Garantiezeit und Umfang der Garantie wird im
Rahmen dieser Bedingungen außerhalb der gesetzlichen
Gewährleistung, die unberührt bleibt, gewährt. Die Firma
Rokossa Energietechnik GmbH übernimmt eine 5-jährige
Garantie für
- Grundkorpus Kamineinsätze
- Grundkorpus Kaminöfen
Die Firma Rokossa Energietechnik GmbH
gewährt 24 Monate Garantie für die Hochschiebetechnik,
Bedienelemente wie Griffe, Stellhebel, Stoßdämpfer, elekt-
ronische und elektrische Bauteile, wie Lüfter, Drehzahlregler,
Originalersatzteile, sämtliche Zukaufartikel und sicherheits-
technische Einrichtungen.
Die Firma Rokossa Energietechnik GmbH gewährt eine Ga-
rantie von 6 Monaten auf Verschleißteile im Feuerbereich, wie
Schamotte, Vermiculite, Feuerroste, Dichtungen und Glaske-
ramik.
9.3 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR
DIE GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den
Händler/Zwischenhändler. Dies ist durch Urkunde, etwa
Rechnung mit Lieferbestätigung des Händlers/Zwischenhänd-
lers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene Garantie-
zertifikat ist vom Anspruchsteller mit Geltendmachung des
Garantieanspruchs vorzulegen.
Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma Rokossa
Energietechnik GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
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