2.5.1.2 SEPARATE
VERBRENNUNGSLUFTZUFUHR
Die Kaminöfen IG1-A RLU und IG2-A RLU sind raumluftun-
abhängige Kaminöfen und wurden vom DIBt für den gleich-
zeitigen Betrieb mit KWL-Anlagen zertifiziert. Sie müssen
separat mit Verbrennungsluft versorgt werden. Der separate
Verbrennungsluftanschluss kann wahlweise an der Hinter-
oder Unterseite angeschlossen werden (Ø 100 mm).Die Ver-
kleidung kann bei Verwendung entsprechend geöffnet werden
(Verschlussdeckel abschrauben) und der Stutzen kann ange-
schraubt werden. Bei Anschluss einer Rohrverbindung an den
Verbrennungsluftanschlussstutzen wird die Verbrennungsluft
von außen bzw. aus anderen Räumen z.B. dem Keller, dem
Kaminofen IG2 RLU zugeführt. Bei Anschluss des Kamino-
fens IG2 RLU an eine Verbrennungsluftleitung sind unbedingt
die Hinweise der TROL (Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu
beachten und anzuwenden. Insbesondere ist auf eine ausrei-
chende Dimensionierung zu achten! Verbrennungsluftöffnun-
gen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder zugestellt
werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtun-
gen sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem
Verschluss betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht
durch einen Verschluss oder durch ein Gitter verengt werden.
Sollte dieses Rohr für die Verbrenn-ungsluft aus dem Gebäu-
de geführt werden, so ist dieses mit einer Absperrvorrichtung
zu versehen. Dabei muss die Stellung der Absperrvor-richtung
von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein. Bei
dieser Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein, um zu
vermeiden, dass Feuchtigkeit aus der Raumluft an der Rohr-
leitung kondensiert. Außerdem sollte das Rohr so verlegt sein,
dass kein Wasser oder sonstige Stoffe in den Kaminofen ein-
dringen können und evtl. anfallendes Kondensat nach außen
abfließen kann.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in
Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwän-
de überbrücken, so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht
in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen wer-
den können. Landesspezifische- und örtliche Brandschutzbe-
stimmungen sind zu beachten!
Bitte achten Sie darauf, dass die Rohrleitungen stets dicht sind.
Es dürfen nur Rohrleitungen verwendet werden, die für das System
RLU zugelassen sind. Die Dichtungen und Rohre sollten jährlich
kontrolliert werden.
2.6 ABSPERRVORRICHTUNG
Abgasanlagen sind gemäß den Fachregeln des Kachelofen- und
Luftheizungsbauhandwerk (TROL) zu erstellen.
Kaminöfen dürfen eine Absperrvorrichtung im Abgasweg aufwei-
sen. Die Absperrvorrichtung darf die Prüf- und Reinigungsarbeiten
an Verbindungsstücken nicht behindern und sich nicht selbststän-
dig schließen können. Die Stellung der Absperrvorrichtung muss
von außen erkennbar sein, z.B. an der Stellung des Bedienungs-
griffes. Absperrvor-richtungen dürfen nur im Abgassammler, Ab-
gasstutzen oder im Verbindungsstück eingebaut werden.
2.7 VERBINDUNGSSTÜCK
Ihr Kaminofen wird mit ø 150 mm Verbindungsstücken aus min.
2 mm dickem Stahlblech mit dem Schornstein verbunden. Diese
müssen der DIN 1298 bzw. DIN EN 1856-2 entsprechen und
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