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rolossa energy IG1-A RLU Montageanleitung Seite 24

Luftgeführte kaminöfen
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die noch nicht dem Wärmeschutzstandard von 1977 ent-
spricht, kann die alte Angabe des Raumheizvermögens aber
noch von Interesse sein.
Eine genauere Erklärung für „günstig", „weniger günstig" und
„ungünstig" findet sich in der Norm DIN 18893. Vereinfacht
ausgedrückt bezeichnet „günstig" eine Situation, in der der
Raum nur über eine Außenwand verfügt und ansonsten über-
wiegend an beheizte Innenräume grenzt, „ungünstig" geht da-
gegen von zwei Außenwänden und angrenzenden unbeheiz-
ten Räumen aus.
Die angegebenen Werte beziehen sich auf Bausubstanz, die
noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
von 1977 entspricht und stellen auch dafür eine Vereinfa-
chung dar, die maximal bis zu Raumgrößen von 200 m³ gültig
ist. Bereits bei Raumgrößen ab 200 m³ empfahl die Norm DIN
18893 eine Berechnung nach DIN 4701.
Heute ist eine Abschätzung gemäß den TROL oder insbeson-
dere die Berechnung nach DIN 12831 vorzuziehen.
5.8 BRENNSTOFF
Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die
der
1. BlmSchV entsprechen. Für den Kaminofen sind nur Scheit-
holz (empfohlene Restfeuchte 20 % oder weniger) oder Holz-
presslinge nach DIN 51731 zulässig.
Übrigens: Ein Messgerät zur Bestimmung der Feuchte von
Scheitholz kostet nicht viel und macht sich schnell bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden! Nicht
zulässig ist demnach auch das Verbrennen von:
• lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
• Spanplatten oder Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt
wurde
• Holz, das von Europaletten stammt
• Abfällen, Haus-, Kleidermüll
• Papier, Papierbriketts, Kartonagen
• Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
• feuchtem Holz (Restfeuchte über 20 %)
• Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
• festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien
in Ihrem Kaminofen zu verbrennen. Bei Verbrennung von an-
deren Materialien als den zulässigen Brennstoffen Scheitholz
oder Holzbriketts nach DIN 51731 kann es zur Bildung schäd-
licher Abgase und zu Störungen des Verbrennungsablaufes
bis hin zu Verpuffungen kommen.
Wird der Kaminofen mit nicht zugelassenen Brennstoffen be-
trieben, erlischt die Garantie!
Nehmen Sie zum Anheizen kleinstückiges Holz. Benutzen Sie
als Brennholz nur gespaltenes Holz, das an seiner dicksten
Stelle nicht dicker als ca. 8 cm ist. Die optimale Länge be-
trägt ca. 25 cm. Beim Dauerheizen nicht zu viel Holz auflegen,
besser mehrmals kleinere Holzmengen auflegen.
5.8.1 CO
-NEUTRALITÄT
2
Holz gibt nur so viel Kohlendioxid ab, wie es zuvor als Baum
gebunden hat. Dabei ist es gleichgültig, ob das Holz verbrennt
oder im Wald verrottet - die Kohlendioxidabgabe bleibt kon-
stant es entsteht ein geschlossener natürlicher Kohlenstoff-
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