4.
BETRIEBSANLEITUNG
Lesen Sie diese Montage- und Betriebsanleitung vor der
Montage bzw. Inbetriebnahme Ihres Kaminofens sorgfältig
durch. Es sind alle Gegen-stände aus dem Brennraum und
der Aschelade zu entfernen (außer Brennraumauskleidung).
Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler in die Bedien- und
Funktionsweise des Kaminofens einweisen! Es sind nationale
und europäische Normen sowie örtliche Vorschriften bei dem
Betrieb der Feuerstätte zu beachten!
4.1 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM
BETRIEB
• Kleinkinder, ältere oder gebrechliche Personen: Wie bei al-
len Heizgeräten ist es sinnvoll, eine Schutzvorrichtung für diese
Personengruppen anzubringen, da die Sichtscheibe und auch
die Verkleidungsteile des Kaminofens sehr heiß werden kön-
nen! Verbrennungsgefahr! Diese Personengruppen nie am
brennenden oder gerade erloschenen Kaminofen unbeaufsich-
tigt lassen! Bitte machen Sie diese Personengruppen auf diese
Gefahrenquelle aufmerksam.
• Es dürfen keine brennbaren Gegenstände auf den freien
Oberflächen und Verkleidungsteilen des Kaminofens abge-
stellt oder abgelegt werden. Legen Sie keine Wäschestücke
zum Trocknen auf den Kaminofen. Ständer zum Trocknen
von Kleidungstücken sind nur außerhalb des Strahlungsbe-
reichs aufzustellen!
• Es dürfen keine brennbaren Gegenstände in das Fach unter der
Feuerraumtür gelegt werden. In das untere Fach der Verkleidung
dürfen nur nichtbrennbare Materialien eingelegt werden!
• Durch den Brennvorgang wird Wärmeenergie frei, die zu ei-
ner starken Erwärmung der Ofenbauteile wie den Oberflä-
chen, der Tür, der Tür- und Bediengriffe, des Glases, der
Rauchrohre etc. führt. Ein Berühren oder Betätigen ohne
einen Schutz (z.B. Hitzeschutzhandschuh) ist zu unterlassen.
• Der beiliegende Hitzeschutzhandschuh dient ausschließ-
lich als Hitzeschutz zum Betätigen des Bediengriffes und
der kalten Hand. Der Handschuh ist nicht feuerfest!
• Der Kaminofen darf nur mit geschlossener Feuerraumtür be-
trieben werden. Die Tür ist auch im kalten Zustand immer ge-
schlossen zu halten. Die Tür wird nur zum Anfeuern, Nachlegen
und Reinigen geöffnet!
• Die Feuerstätte darf nicht verändert werden! Insbesondere
dürfen keine Einbauteile in Brennraum oder Abgas- oder Ver-
brennungsluftwegen platziert werden, wenn diese Teile nicht
ausdrücklich von der Firma Rokossa Energietechnik GmbH
zugelassen sind. Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung
führt eine Veränderung der Feuerstätte zum Erlöschen von Ga-
rantie und Betriebserlaubnis.
• Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen etc., die zusammen mit
Feuerstätten im selben Raum oder Raumverbund installiert sind,
können die Funktion des Kaminofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum) und dürfen so-
mit keinesfalls ohne geeignete Maßnahmen gleichzeitig mit dem
Ofen betrieben werden.
• Insbesondere bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Raum oder in einem Luftverbund ist für ausreichend Verbren-
nungsluft für alle Geräte zu sorgen!
• Es handelt sich um eine Zeitbrandfeuerstätte. Ein Dauerbetrieb
kann auch nicht durch Entzug von Verbrennungsluft erreicht wer-
den und ist nicht zulässig! Längere Heizdauer wird durch wieder-
holtes geeignetes Nachlegen von Brennstoffen erreicht.
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