6.2.3 Feststellanlage nach DIN EN14637
Jede Feststellanlage, die nach der DIN EN 14637 aufgebaut
und betrieben wird, muss vom Errichter klassifiziert werden. Die
Klassifizierung erfolgt anhand einer 6-stelligen Codierung, wobei
die 2. und die 6. Stelle vor Ort in Abhängigkeit der verwendeten
Feststellvorrichtung eingetragen werden müssen. Die Stellen 1,
4 und 5 sind durch die DIN EN 14637 und die Stelle 3 durch
den Zulassungsinhaber vorgegeben. Bei dieser Betriebsart ist die
Anzahl externer Melder auf 5 eingeschränkt.
Klassifizierung einer Hekatron Feststellanlage nach DIN EN 14637:
Feststellanlage DIN EN 14637
Stelle 1 - Anwendungsklasse:
Klasse 3: Häufige Nutzung durch die Öffentlichkeit und andere Personen
mit geringem Anreiz zur Sorgfalt, d.h. Fälle, in denen eine gewisse
Möglichkeit des Missbrauchs besteht.
Stelle 2 - Dauerprüfung der Feststellvorrichtung:
Klasse 5: 50.000 Prüfzyklen
Die Türhaftmagnete von Hekatron entsprechen dieser Klasse.
Stelle 3 - Türtyp:
Klasse 1: Drehflügeltüren
Klasse 2: Schiebetore/-türen
Klasse 4: Automatische Drehflügeltüren
Stelle 4 - Anwendung an Feuer-/Rauchschutztüren:
Klasse 1: Geeignet zur Anwendung an Feuer-/Rauchschutztüren
Stelle 5 - Sicherheit:
Klasse 1: Alle Feststellanlagen müssen eine kritische Sicherheitsfunktion
erfüllen, daher ist für die Anwendung dieser Norm nur die höchste
Klasse festgelegt.
Stelle 6 - Korrosionsbeständigkeit:
Klasse 3: hohe Beständigkeit
Die Türhaftmagnete von Hekatron entsprechen dieser Klasse.
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3
Stelle
1
5
1/2/4
1
2
3
1
3
4
5
6