4e. Betriebsanweisung für Getränkeschankanlagen
Betriebsanweisung fest über dem angeschlossenen Druckgasbehälter
anbringen, bei eingebauten Anlagen
an der Zugangsseite.
Druckgasbehälter nur anschließen, wenn
eine Bescheinigung eines Sachkundigen nach § 8 Absatz 2 der
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Schankanlagenverordnung vorliegt.
das Bedienungspersonal die erforderliche Sachkunde besitzt.
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der Aufstellungsraum ausreichend belüftet ist.
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der Druckgasbehälter (1) aufrecht steht, mit einer Halterung (3) sicher
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befestigt und vor gefährlicher Erwärmung geschützt ist.
ein für die Anlageart baumustergeprüfter und mit dem
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Baumusterkennzeichen (SK...-...) gekennzeichneter Druckminderer
(4) mit Sicherheitsventil (5) vorhanden ist.
am Überdruckmessgerät (6) des Druckminderers der zulässige
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Betriebsüberdruck durch die rote Markierung gekennzeichnet ist.
das Sicherheitsventil (5) so eingestellt ist, dass es bei
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Überschreitung des zulässigen Betriebsüberdrucks wirksam abbläst.
das Sicherheitsventil verplombt ist.
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