4e. Betriebsanweisung für Getränkeschankanlagen
Betriebsanweisung fest über dem angeschlossenen Druckgasbehälter anbringen, bei
eingebauten Anlagen
an der Zugangsseite.
Druckgasbehälter nur anschließen, wenn
das Bedienpersonal die erforderliche Befähigung aufweist (§ 2(7) BetrSichV)
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der Aufstellungsraum ausreichend belüftet ist
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der Druckgasbehälter (1) aufrecht steht, mit einer Halterung (3) sicher gegen
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Umfallen befestigt und vor gefährlicher Erwärmung geschützt ist
ein für die Anlagenart baumustergeprüfter und entsprechend
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gekennzeichneter Druckminderer (4) mit Sicherheitsventil (5) vorhanden ist
am Überdruckmessgerät (6) des Druckminderers der zulässige
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Betriebsüberdruck durch die rote Markierung gekennzeichnet ist
das Sicherheitsventil so eingestellt ist, dass es bei Überschreitung des
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zulässigen Betriebsüberdrucks wirksam abbläst
das Sicherheitsventil verplombt ist
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