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Sichtprüfung
Kontrollieren Sie dabei bitte,
•
ob die Rauchwarnmelder noch an der Decke angebracht sind.
•
ob ein Gehäuse beschädigt ist.
•
ob Brandrauch die Rauchwarnmelder ungehindert erreichen kann.
Dies kann z. B. durch den nachträglichen Einbau von Raumteilern
oder sehr hohen Schränken/Regalen verhindert werden.
Der Mindestabstand zu Wänden, Einrichtungsgegenständen usw.
muss 60 cm betragen.
•
ob es Nutzungsänderungen bei den einzelnen Räumen gibt. Min-
destausstattung: in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die
als Fluchtwege dienen.
•
ob Rauchwarnmelder stark verstaubt oder z. B. durch Spinnweben
stark verschmutzt sind. Die Raucheintrittsöffnungen (graues Gitter)
müssen frei sein.
•
ob nachträglich Leuchtstoffröhren, Kamine, Öfen, Klimaanlagen
und/oder Belüftungseinrichtungen in der Nähe der Rauchwarnmelder
eingebaut worden sind.
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die
Techem Hotline: 0 18 02/00 12 64
(6 ct/Anruf dt. Festnetz, max. 42 ct/Min. Mobilfunk).
Techem Funk-Rauchwarnmelder 2 – Bedienungsanleitung