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Überwachung; Instandhaltung; Transport; Prüfung - WACKER Group EHB 11 Betriebsanleitung

Elektrohammer
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16.
Das elektrische Kabel darf nicht zum Ziehen oder Heben des Gerätes zweckentfremdet werden. Auch
nicht das Kabel zum Herausziehen des Steckers aus der Steckdose benutzen. Kabel vor Hitze, Öl und
scharfen Kanten schützen.
17.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und ört-
lichen Sicherheitsanforderungen genügen. Sie müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden
und sind in diesem zu erhalten.
18.
Setzen Sie Elektrowerkzeuge nicht den Regen aus. Benutzen Sie Elektrowerkzeuge nicht in feuchter
oder nasser Umgebung.
Überwachung
1.
Bohr- und Aufbruchhämmer dürfen nur mit sämtlichen Schutzeinrichtungen betrieben werden.
2.
Vor Arbeitsbeginn hat der Geräteführer die Wirksamkeit der Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen
zu prüfen.
3.
Bei Bohrhämmern ist vor der Inbetriebnahme des Gerätes die Rutschkupplung auf Funktion zu prüfen.
4.
Die Kabel müssen regelmäßig auf Schäden überprüft werden.
5.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb des Ge-
rätes beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtsführende unverzüglich zu verständigen.
6.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb sofort einzustellen.

Instandhaltung

1.
Es dürfen nur Original - Ersatzteile verwendet werden. Änderungen an diesem Gerät, einschl. Verstellen
der vom Hersteller eingestellten maximalen Motordrehzahl dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Fa. Wacker vorgenommen werden. Bei Nichtbeachtung wird jegliche Haftung abgelehnt.
2.
Bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten ist der Bohr- und Aufbruchhammer von elektrischem Netz
zu trennen.
3.
Arbeiten an elektrischen Teilen dieses Gerätes dürfen nur vom Fachmann durchgeführt werden.
4.
Der grüngelbe Schutzleiter des Anschlußkabels bei nicht schutzisolierten Geräten muß länger sein, da-
mit er bei Versagen der Zugentlastung nicht zuerst abreißt. Bei Unterbrechung besteht Lebensgefahr.
Nach Reparatur Schutzleiter auf Durchgang prüfen.
5.
Nach Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten müssen Schutzeinrichtungen wieder ordnungsgemäß an-
gebracht werden.

Transport

Auf Transportfahrzeugen sind Bohr- und Aufbruchhämmer gegen Abrollen, Verrutschen oder Umkippen zu si-
chern.
Prüfung
Bohr- und Aufbruchhämmer sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen
nach Bedarf, jedoch mindestens alle 6 Monate, durch einen Sachkundigen, z.B. in einer Wacker-Service-
Station, auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen.
Bitte beachten Sie zusätzlich auch die entsprechenden, in Ihrem Land gültigen Vorschriften und Richt-
linien.
SV00011D
SICHERHEITSHINWEISE
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