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Dallgemeine Sicherheitshinweise; Maschinenrichtlinie; Hinweise Zum Gebrauch; Herstellererklärung - Bauer CROSS series Montage- Und Wartungshandbuch

Automatisierte schiebetore
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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der technischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften
Verletzungen und Sachschäden führen. Die Verpackungsma-
terialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt
werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine
Gefahrenquelle darstellen können. Überprüfen Sie das Produkt vor
der Montage auf Transportschäden. Montieren Sie das Produkt
nicht in explosionsfähiger Atmosphäre oder Umgebung: Das Vor-
handensein von entzündlichen Gasen oder Dämpfen bedeutet
eine große Gefahr. Stellen Sie sicher, dass der Montageunter-
grund den nötigen Anforderungen im Hinblick auf Robustheit und
Stabilität entspricht. Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haf-
tungsübernahme im Falle der Nichtbeachtung der technischen
Verhaltensregeln bei der Fertigung und Montage aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die gel-
tenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der technischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die vom motorisierten Tor entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen des motorisierten
Tors sichern. Bringen Sie die den Vorschriften entsprechenden
Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahren-
stellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten des moto-
risierten Tors an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Typenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit
einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektrischen
Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie das motorisierte
Tor soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage
an. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb des motorisierten Tors zu liefern und die Betriebsan-
leitung auszuhändigen.

MASCHINENRICHTLINIE

Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische Akte
ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens zehn
Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem
Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
CROSS18-19 - IP1984
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it

HINWEISE ZUM GEBRAUCH

Betriebsklasse: 4 (etwa 100 Zyklen täglich für 10 Jahre oder
200 Zyklen täglich für 5 Jahre)
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Eigentumswohnan-
lagen, Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv
genutzten Einfahrten oder Eingängen).
- Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
Betriebsleistungen mindern.
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte bezie-
hen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
- Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktion-
weise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042
Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß der Drehtorantrieb Serie CROSS18,
CROSS18E, CROSS19VE, CROSS19V
- vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen
Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/EG,
inklusive deren Änderungen, zusammengefügt werden soll;
- konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2004/108/EG,
inklusive deren Änderungen;
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG, inklusive deren
Änderungen;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange
untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche
diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EG sowie dem entsprechenden nationalen
Reschtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
entspricht.
Caronno Pertusella,
23-04-2008
22
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)

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