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Vorhersehbarer Missbrauch - Siemens SIMATIC HMI Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise
2.5 Zustimmtaster
Sicherheitshinweise
Die sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung zur Geschwindigkeitsreduzierung und für die
Zustimmungseinrichtung sind so konstruiert, dass sie der anhand der Risikoanalyse
festgelegten Sicherheits-Kategorie genügen.
Das Erreichen der Sicherheits-Kategorie 3 ist durch die Realisierung der
Zustimmungseinrichtung mit 2 Kreisen möglich. Im Entwurf der C-Norm der Werkzeug- und
Bearbeitungsmaschinen wird Folgendes festgehalten:
"Eine Zustimmungseinrichtung kann entweder eine 2-Stellungen-Befehlseinrichtung in
Verbindung mit einer Stopp-Einrichtung oder 3-Stellungen-Befehlseinrichtung sein.
Die 3-Stellungen-Befehlseinrichtung ist vorzuziehen."
In der EN 60204-1:2006 wird die Funktionsweise der Zustimmungseinrichtung beschrieben.
Durch die Erkenntnisse aus Unfalluntersuchungen und die Existenz technischer Lösungen
wurde der 3-stufige Zustimmtaster zum neuen Stand der Technik. Die Stellungen 1 und 3
des Zustimmtasters sind Aus-Funktionen. Nur die mittlere Stellung ermöglicht eine
Zustimmung. Die EN 60204-1:1997 ist mit der IEC 60204-1 identisch, wodurch der 3-stufige
Zustimmtaster internationale Bedeutung erhält.
Die Stopp-Kategorie der Zustimmungseinrichtung muss anhand einer Risikobeurteilung
ausgewählt werden und einem Stopp der Kategorie 0 oder 1 entsprechen.
Zustimmtaster
Zustimmtaster dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn die den Zustimmtaster
betätigende Person eine Personengefährdung rechtzeitig erkennt und dann sofort
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren treffen kann!
Mit einem Zustimmtaster allein dürfen keine Befehle für Gefahr bringende Zustände
eingeleitet werden. Hierzu ist ein zweiter, bewusster Startbefehl durch eine Taste am
Mobile Panel erforderlich. Es darf sich nur jene Person im Gefahrenbereich aufhalten, die
den Zustimmtaster betätigt.
In Sonderbetriebsarten wird die Sicherheit durch Verwendung des Zustimmtasters in
Verbindung mit reduzierter Geschwindigkeit der Gefahr bringenden Antriebe erreicht.

Vorhersehbarer Missbrauch

Ein unerlaubtes Fixieren der Zustimmtaster in der Zustimmstellung mit mechanischen
Hilfsmitteln ist als vorhersehbarer Missbrauch anzusehen, welcher verhindert werden kann.
Die Zustimmtaster haben hierfür folgende Maßnahmen integriert:
● Wenn einer der Zustimmtaster bereits beim Einschalten des Geräts betätigt ist, wird das
Zustimmsignal am Ausgang nicht aktiviert.
● Wenn im Betrieb ein Zustimmtaster länger als 30 Minuten in der Zustimmungsstellung
gehalten wird, wird das Zustimmsignal am Ausgang zurückgenommen, solange bis der
Zustimmtaster losgelassen und erneut betätigt wird.
● Die parallele Nutzung der beiden Zustimmtaster ist nicht gestattet. Dies könnte unter
Umständen zu unerwünschten Fehlerfällen führen.
● Die mechanische Anordnung der Zustimmtaster lässt ein unerlaubtes Fixieren nicht zu.
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WARNUNG
Mobile Client900RFN
Betriebsanleitung, 04/2015, A5E35487361-AC

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