Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Verwendung; Allgemeines; Gas-Brennwertgeräte; Kombination Mit Abgaszubehören - Junkers CERAPUR COMFORT Hinweise Zur Abgasführung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für CERAPUR COMFORT:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2

Verwendung

2.1

Allgemeines

Informieren Sie sich vor Einbau des Heizgeräts und der Abgasführung
bei der zuständigen Baubehörde und beim Bezirks-Schornsteinfeger-
meister, ob Einwände bestehen.
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung. Aus diesem Grund
dürfen nur Original-Abgaszubehöre verwendet werden.
Die Oberflächentemperatur am Verbrennungsluftrohr liegt unter 85 °C.
Nach TRGI 2008 bzw. TRF 1996 sind keine Mindestabstände zu brenn-
baren Baustoffen erforderlich. Die Vorschriften (LBO, FeuVO) der ein-
zelnen Bundesländer können hiervon abweichen und Mindestabstände
zu brennbaren Baustoffen vorschreiben.
Die zulässige maximale Verbrennungsluft-/Abgasrohrlänge ist abhängig
vom Gas-Brennwertgerät und der Anzahl der Umlenkungen im Verbren-
nungsluft-/Abgasrohr. Ihre Berechnung Kapitel 5 ab Seite 11 entneh-
men.
ZSBR 16-3 A.., ZSBE 16-3 A.., ZSBR 28-3 A.. und ZSBE 28-3 A.. als
Gas-Wärmezentrum mit Holzummantelung:
• Die Holzummantelung ist als Zub.-Nr. 601
(Best.-Nr. 7 719 001 315) erhältlich.
• In den TRGI 1986, Ausgabe 1996, Abschnitt 5.5.2.7 werden nur Gas-
geräte der Art B betrachtet. Die Junkers Gas-Brennwertgerät mit
geschlossener Brennkammer und Abgasführung nach C
C
fallen nicht unter den erwähnten Abschnitt.
53
• Mindestabstände zur Holzverkleidung sind nicht notwendig, da:
– die Oberflächentemperatur der Geräte inklusive der Abgasführung
unter 85°C liegt,
– bei Abgasabführung nach C
luftzufuhr durch die Luftgitter notwendig ist.
2.2
Gas-Brennwertgeräte
Gas-Brennwertgerät
ZSBR 16-3 A..
ZBR 16-3 A..
ZSBE 16-3 A..
ZSBR 28-3 A..
ZBR 28-3 A..
ZSBE 28-3 A..
ZBR 42-3 A..
Tab. 2
Die genannten Geräte sind entsprechend der EG-Gasgeräterichtlinien
(2009/142/EG, 92/42/EWG, 2006/95/EG, 2004/108/EG) und
EN677 geprüft und zugelassen.
2.3
Kombination mit Abgaszubehören
Für die Abgasführung der Gas-Brennwertgerät können folgende Abgas-
zubehöre verwendet werden:
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 60/100 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 80/125 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 80 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 100/150 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 100 mm
Die AZ/AZB-Bezeichnungen sowie die Bestellnummern der Original
Abgaszubehöre sind in der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
CerapurComfort-Eco – 6 720 612 667 (2012/06)
, C
13x
, C
und C
keine Verbrennungs-
13x
33x
53
Prod.-ID-Nr.
CE-0085BR0454
3

Montage

3.1
Allgemeines
B Installationsanleitungen der Abgaszubehöre beachten.
B Waagerechte Abgasleitung mit 3° Steigung (= 5,2 %, 5,2 cm pro
Meter) in Abgasströmungsrichtung verlegen.
B In feuchten Räumen die Verbrennungsluftleitung isolieren.
B Prüföffnungen so einbauen, dass sie möglichst leicht zugänglich sind.
B Bei Verwendung von Speichern deren Abmessungen für die Installa-
tion des Abgaszubehörs berücksichtigen.
B Vor Montage der Abgaszubehöre:
Dichtungen an den Muffen mit lösungsmittelfreiem Fett (z. B. Vase-
line) leicht einfetten.
B Bei Montage der Abgas-/Verbrennungsluftleitung Abgaszubehöre
immer bis zum Anschlag in die Muffen schieben.
3.2
Abgasführung senkrecht
3.2.1 Erweiterung mit Abgaszubehören
Das Abgaszubehör „Luft-/Abgasführung senkrecht" kann zwischen dem
Heizgerät und der Dachdurchführung an jeder Stelle mit den Abgaszube-
hören „konzentrisches Rohr", „konzentrischer Bogen" (15° - 90°) oder
„Prüföffnung" erweitert werden.
3.2.2 Abgasführung über Dach:
und
33x
Nach TRGI 1986, Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.5 genügt ein Abstand
von 0,4 m zwischen der Mündung der Abgaszubehöre und der Dachflä-
che, da die Nennwärmeleistung der aufgeführten Junkers Gas-Brenn-
wertgerät unter 50 kW liegt.
3.2.3 Aufstellort und Luft-/Abgasführung:
Nach TRGI 1986, Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.1.2 gelten folgende
Vorschriften:
• Aufstellung der Gas-Brennwertgerät in einem Raum, bei dem sich
über der Decke lediglich die Dachkonstruktion befindet:
– Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer verlangt, so müs-
sen die Rohrleitungen für Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabfüh-
rung im Bereich zwischen der Oberkante der Decke und der
Dachhaut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese Feuerwider-
standsdauer hat und aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.
– Wird für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer verlangt, so müs-
sen die Rohrleitungen für Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabfüh-
rung von der Oberkante der Decke bis zur Dachhaut in einem
Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen beste-
hen oder in einem metallenen Schutzrohr verlegt werden (mecha-
nischer Schutz).
• Werden durch die Leitungen für die Verbrennungsluftzufuhr- und
Abgasabführung im Gebäude Geschosse überbrückt, so müssen die
Leitungen außerhalb des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten und bei Wohn-
gebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten geführt werden.
Verwendung
3

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis