12. Entsorgung
Elektroaltgeräte sowie „historische" Elektroaltgeräte von der
Firma ecom instruments GmbH werden zu unseren Lasten
der Entsorgung zugeführt und nach der europäischen Richt-
linie 2002/96/EG und dem deutschen Elektro-Gesetz vom
16.03.2005 kostenfrei entsorgt. Der Versand der Geräte zu
ecom instruments GmbH geht auf Kosten des Versenders.
Nach Artikel 1, §18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neurege-
lung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien
und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 sind wir zu folgenden
Hinweisen verpflichtet.
Ihr Gerät enthält eine wiederaufladbare Lithium-Batterie
Sind die Batterien „leer" oder lassen sich die Akkus nicht
mehr aufladen, dürfen Sie nicht in den normalen Müll oder
Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe,
die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie
die Batterien/Akkus zurück. Die Rückgabe ist unentgeltlich
und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie nur entladene
Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei
Lithium-Batterien die Pole ab.
Achtung: Die im Gerät eingesetzte Batterie birgt eine Feu-
ergefahr und die Gefahr von chemischen Verletzungen bei
nicht ordnungsgemäßem Einsatz. Weder die Batterie noch
die Batteriezellen dürfen geöffnet oder demontiert, nicht über
100 °C erhitzt oder verbrannt werden.
Im Entsorgungsfall kann die Batterie wie in Punkt (8.1)
beschrieben entnommen werden. Im Übrigen gelten die oben
genannten Entsorgungsvorschriften für Altgeräte.
Alle Batterien und Akkus werden wieder verwertet. So lassen
sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wieder
gewinnen.
Das Symbol
hat folgende Bedeutung: Batterien und
Akkus dürfen nicht in den normalen Müll oder Hausmüll.
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