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Siemens 3SU1 Systemhandbuch Seite 636

Inhaltsverzeichnis

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Anhang
A.2 PSS Klassifizierung
5.3 Der Kunde darf die Software nicht ändern, nicht zurückentwickeln oder übersetzen und
er darf keine Teile herauslösen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von diesen gesetzlichen
Bestimmungen Gebrauch machen möchte, da dies unerlässlich ist, um die Interoperabilität
zu einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm herzustellen, hat der Kunde vor
einer solchen Maßnahme die benötigte Schnittstelleninformation oder andere Informationen
bei Siemens schriftlich nachzufragen und Siemens angemessene Zeit und Gelegenheit zu
geben, diese Informationen so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen von
Siemens gewahrt werden. Der Kunde darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und
Urheberrechtsvermerke von der Software oder dem Datenträger nicht entfernen und wird
sie, soweit er zur Vervielfältigung berechtigt ist, unverändert mit vervielfältigen.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die vom Kunden im Wege des Kaufes von Siemens erworbene
Software einem Dritten zu übertragen. Der Kunde wird in diesem Fall die Nutzung der
Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen
Geräten und Instanzen entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen
Kopien löschen oder auf Wunsch von Siemens, Siemens übergeben, sofern der Kunde nicht
gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher
aufbewahrten Kopien ist untersagt.
5.5 Hat der Kunde für die Software einen License Key erhalten, so hat der Kunde diesen
dem Dritten zusammen mit der Software zu überlassen. Ferner hat der Kunde dem Dritten
die Auftragsbestätigung bzw. das CoL zusammen mit diesen allgemeinen Bedingungen zu
übergeben. Der Kunde wird Siemens auf deren Wunsch jederzeit das für die Software
erhaltene CoL vorlegen.
5.6 Ist die Software ein PowerPack oder ein Upgrade, wird der Kunde das CoL der früheren
Version aufbewahren und auf Wunsch von Siemens jederzeit zusammen mit dem CoL der
Software vorlegen. Der Kunde übergibt dem Dritten auch das CoL der früheren Version,
wenn er das PowerPack bzw. das Upgrade gemäß Ziffer 5.4 überträgt.
5.7 Der Kunde wird Siemens auf "Siemens" Anforderung hin die vollständige Durchführung
der in den Ziffern 5.4, 5.5 und (so weit anwendbar) 5.6 aufgeführten Maßnahmen schriftlich
bestätigen oder Siemens gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung
darlegen. Des Weiteren wird der Kunde dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des
Umfangs der Rechteeinräumung gemäß den Ziffern 2 und 3 der Pflichten gemäß den Ziffern
5.1 bis 5.3 auferlegen.
5.8 Erhält der Kunde einen Datenträger, der neben der Software weitere Software-Produkte
enthält, die zur Nutzung freigeschaltet sind, so hat der Kunde an diesen freigeschalteten
Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches Recht, diese ausschließlich für
Validierungszwecke zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung beträgt 14 Tage, beginnend mit
dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z. B. in der
Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist. Für
diese ausschließlich zu Validierungszwecken überlassenen Software-Produkte gelten die
Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen entsprechend. Der Kunde ist nicht
berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d. h. ohne die Software an einen Dritten
weiterzugeben.
5.9 Angabe für den Fall der Nutzung durch US-Regierungsbehörden: Die Software ist
kommerzielle Computersoftware.
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SIRIUS ACT Befehls- und Meldegeräte 3SU1
Systemhandbuch, 05/2019, A5E03457306010A/RS-AM/012

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