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Rechte Aus Mangelhafter Erfüllung, Škoda Garantien - Skoda KAROQ Betriebsanleitung

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242 Technische Daten und Vorschriften ›
4. Den Bauzeitraum sowie die Sprache auswählen.
5. Die Datei „Informationen zur Richtlinie
2014/53/EU" oder „Informationen zur Techni-
schen Vorschrift über Funkanlagen Nr. 355" im
pdf-Format wählen.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung,
ŠKODA Garantien
Rechte aus mangelhafter Erfüllung
Ihr ŠKODA Partner als Verkäufer haftet Ihnen gegen-
über für Sachmängel an Ihrem ŠKODA Neuwagen, an
ŠKODA Original Teilen und an ŠKODA Original Zube-
hör im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften
und dem Kaufvertrag.
Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus mangelhaf-
ter Erfüllung beim zuständigen ŠKODA Partner ab
dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe geltend zu
machen. Das Datum der Fahrzeugübergabe ist zu-
sammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(VIN) ordnungsgemäß im Kapitel „Dokumentation
der Fahrzeugübergabe" dieser Betriebsanleitung do-
kumentiert.
ŠKODA Garantie für Neuwagen
Über die aus rechtlichen Vorschriften hervorgehen-
den Rechte aus mangelhafter Erfüllung hinaus ge-
währt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO die ŠKO-
DA Garantie für Neuwagen (nachfolgend als „ŠKODA
Garantie" bezeichnet), nach den im weiteren Text be-
schriebenen Konditionen.
Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird die Gesell-
schaft ŠKODA AUTO folgende Leistungen bereit-
stellen
1)
.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Mangels, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn
der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Lackmangels, die innerhalb von drei Jahren ab Be-
ginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auf-
treten.
Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der
Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Ga-
rantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als
Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich
Durchrostungen von Karosserieblechen von der In-
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen oder der landesspe-
1)
zifischen Marktanforderungen, kann vom ŠKODA Partner oder Importeur eine Garantie über den Rahmen
der angeführten ŠKODA Garantie hinaus bereitgestellt werden. Diese lokale Garantie erweitert den Erfül-
lungsumfang gemäß den spezifischen Garantiebedingungen des ŠKODA Partners oder Importeurs.
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
2)
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
Kostenlose Reparatur der Hochvoltbatterie, wenn
diese im Fahrzeug verbaut ist und wenn der Scha-
den innerhalb von 8 Jahren oder vor dem Erreichen
einer Laufleistung von 160 000 km/100 000 Mei-
len (je nachdem, was zuerst eintritt) ab Beginn der
ŠKODA Garantie eintritt. Eine Verringerung der Ka-
pazität der Hochvoltbatterie über die Zeit ist eine
natürliche Eigenschaft der Technik und stellt kei-
nen Mangel im Sinne der ŠKODA Garantie dar, so-
fern dieser Wert vor Ablauf der 8 Jahre oder vor
dem Erreichen einer Laufleistung von 160 000 km/
100 000 Meilen (je nachdem, was zuerst eintritt)
ab Beginn der ŠKODA Garantie nicht 70 % der
nutzbaren Gesamtkapazität unterschreitet.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
zung übergeben wird
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Fahrzeugreparatur im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahr-
zeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepart-
ner. Die Fahrzeugreparatur erfolgt innerhalb einer
entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Ser-
vicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile wer-
den zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.
Bei Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie bezüglich
Schäden an der Hochvoltbatterie, wenn diese im
Fahrzeug verbaut ist, wird die Hochvoltbatterie in ei-
nen dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs
entsprechenden Zustand versetzt, wobei die Kapazi-
tät der Hochvoltbatterie nach der Instandsetzung
mindestens 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität be-
trägt.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
2)
.

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