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OERTLI OSCR series Installations- Und Wartungsanleitung Seite 37

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OSCR 18 - OSCR 24 - OSCR 30
30/11/2015 - 300026456-001-08
Die untere Belüftungsöffnungen gegenüber der oberen
Entlüftungsöffnungen so anordnen, dass die Umwälzung der Luft den
gesamten Heizraum betrifft.
Jeden Tiefpunkt in Abgaskreis und
Kondensatableitung vermeiden, um jegliche
Kondensatansammlung auszuschließen.
Die Belüftungsöffnungen, die Leitungen für die
Abgasfortleitung und die Kondensatableitung nicht
blockieren (auch nicht teilweise).
Für Frankreich: Die Mindestquerschnitte sowie die Lage der Zuluft-
und Abluft-Öffnungen sind durch die Richtlinien vom 21. März 1968
und Änderungen entsprechend den Richtlinien vom 26. Februar 1974
und 03. März 1976 vorgegeben.
Für Deutschland: Die Mindestquerschnitte sowie die Lage der Zuluft-
und Abluft-Öffnungen sind durch die Feuerungsverordnungen der
Bundesländer vorgegeben.
Sonstige Länder:
Die Größe und Anordnung der Be- und Entlüftungsöffnungen sind
den örtlichen Bestimmungen zu entnehmen.
Die Frischluftzufuhr muss:
Im unteren Bereich des Raumes münden,
Einen freien Mindestquerschnitt von 0.03 dm² je Kilowatt
Leistung und von mindestens 2.5 dm² aufweisen.
Die Abluftführung muss:
Sich im oberen Bereich des Raums befinden,
Oberhalb des Daches enden (außer Vorrichtungen mit gleicher
Wirksamkeit, die die Umgebung nicht beeinträchtigen),
Einen freien Mindestquerschnitt von (entsprechend 2/3 der
Luftzufuhr und mindestens 2.5 dm²)aufweisen.
Eine ausreichende Frischluftzufuhr ist so nahe an den Geräten wie
möglich vorzusehen. Der Querschnitt muss mindestens 0.5 dm²
betragen.
Im oberen Bereich muss eine Abluftführung eine ausreichende
Belüftung gewährleisten.
Neues Gebäude: Siehe Richtlinie vom 25. Juni 1980 (Anlagen mit
mehr als 20 kW und bis zu 70 kW).
5. Anlage
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