Wenn das Gerät ohne Bevollmächtigung des Herstellers verändert oder repariert wurde oder falls eines der
Komponenten durch einen Unfall oder unsachgemäβen Gebrauch beschädigt werden, kann GIMA S.p.A. nicht für
unabsichtliche oder indirekte Beschädigungen verantwortlich gemacht werden.
Jede minimale Veränderung / Reparatur des Gerätes führt zum Verlust des Garantieanspruchs und garantiert nicht die
Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG und inher
Normen.
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