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Thomas V80 Ex Dokumentation Montageanweisung Seite 8

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3.2.3 Behälter mit einem Durchmesser oder einer Bauhöhe von maximal 2,90m benötigen keine
zum Tiefpunkt des Überwachungsraumes geführte Saugleitung. Ab einem Durchmesser oder
Bauhöhe von >2,90m muss jedoch die Saugleitung zum Tiefpunkt des Überwachungsraumes
geführt werden. Diese Angabe bezieht sich auf eine Dichte ≤1,04kg/dm³. Bei höherer Dichte muss
entsprechend Tabelle 1 die Saugleitung bereits bei geringeren Bauhöhen bis zum Tiefpunkt
geführt werden.
3.2.4 Doppelwandige Stahlbehälter und doppelwandige Kunststoffbehälter mit allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung bzw im Einzelfall mit Stellungnahme der Prüfstelle für Leckanzeiger
des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
3.2.5 Der Leckanzeiger darf an Überwachungsräume von Behältern (Tanks) angeschlossen
werden, die vorher mit Leckanzeigeflüssigkeit überwacht wurden, jedoch muss diese vor
Anschluss des Unterdruckleckanzeigers abgesaugt werden. Hierzu Abschnitt 6.3 beachten.
,
3.3.
Einwandige Behälter mit Leckschutzauskleidung
Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw im Einzelfall mit Stellungnahme der Prüfstelle für
Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde. Die
Saugleitung des Leckanzeigers muss bis zum Tiefpunkt des Überwachungsraumes geführt sein.
3.4
Doppelwandige Böden von Flachbodentanks nach DIN 4119
Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw im Einzelfall mit Stellungnahme der Prüfstelle für
Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
3.5
Doppelwandige Rohrleitungen
Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw im Einzelfall mit Stellungnahme der Prüfstelle für
Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
Der max. zulässige Betriebsdruck der Innenrohrleitung beträgt ≤ 6 bar. Die max. Abweichung h der
Einbaulänge der Rohrleitung von der Senkrechten kann auch nach der Formel in Tabelle 1
berechnet werden.
3.6
Auffangräume in Sonderbauform
Die Eignung des Überwachungsraumes für Unterdrucksysteme muss mit einem Alarmunterdruck
≥ -325 mbar ausgewiesen sein, beispielsweise durch eine Stellungnahme der Prüfstelle für
Leckanzeiger des TÜV NORD oder mit Eignungsfeststellung der zuständigen Wasserbehörde.
3.7
Die in den jeweiligen Gutachten, Normen und Zulassungen der Behälter bzw.
Überwachungsräume genannten Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Dies gilt auch für
die Einsatzgrenzen im Hinblick auf die Dichten der Lagerflüssigkeit.
3.8
Der Leckanzeiger in der Variante Messing darf zur Überwachung der in Anlage 2
genannten Lagerflüssigkeiten eingesetzt werden. Für andere Lagerflüssigkeiten nach der
Positivliste DIN6601 ist die Variante Edelstahl zu verwenden. Die Überwachungsräume der
Behälter und Rohrleitungen müssen gegen die zu lagernden Flüssigkeiten beständig sein und für
den jeweils maximal zulässigen Druck des Behälters oder Rohrleitung geeignet sein.
3.9
Das max. Überwachungsraumvolumen pro Leckanzeiger beträgt:
bei Tanks:
für Rohrleitungen:
Bei größeren Überwachungsräumen sind entsprechend mehrere Leckanzeiger einzusetzen, wobei
die einzelnen Volumen pro Leckanzeiger zueinander abgeschlossen ausgeführt werden müssen.
49009138-17-01 Tech Beschr V80ExH Text.doc
8
Leckanzeiger V80 Ex H
≤ 8 m³
≤ 10 m³
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