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Zertifizierung Und Angewandte Standards; Geräteklassifikation; Ip-Schutzart Des Soundprozessors; Übereinstimmung Mit Den Fcc-Bestimmungen (Usa) Und Den Ic-Bestimmungen (Kanada) - Cochlear Nucleus CP810 Benutzerhandbuch

Soundprozessor
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Zertifizierung und angewandte Standards

Der CP810 Soundprozessor entspricht den wesentlichen
Voraussetzungen, die im Anhang 1 der Richtlinie 90/385/EWG des
Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
aktive implantierbare medizinische Geräte in der Fassung der Richtlinie
2007/47/EWG aufgeführt sind. Ihm wurde gemäß Anhang 2 durch die
Zertifizierungsstelle 0197 im Jahr 2009 das CE-Kennzeichen zuerkannt.
Geräteklassifikation
Der Soundprozessor gehört zum intern betriebenen Gerätetyp B,
entsprechend dem internationalen Standard IEC 60601-1:1988 +
A1:1991 + A2:1995 – Medizinische elektrische Geräte – Teil 1: Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen.

IP-Schutzart des Soundprozessors

Die IP-Schutzart des Soundprozessors wird im Abschnitt Soundprozessor
pflegen beschrieben.
Übereinstimmung mit den FCC-Bestimmungen
(USA) und den IC-Bestimmungen (Kanada)
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der Federal Communications
Commission (FCC) Rules (Regeln der US-Zulassungsbehörde für
Telekommunikationsgeräte) und den Regeln der RSS-210 von Industry
Canada (kanadisches Industrieministerium). Sein Betrieb unterliegt den
folgenden beiden Bedingungen:
Das Gerät kann keine schädigenden Interferenzen verursachen.
Das Gerät muss empfangene Interferenzen akzeptieren,
einschließlich der durch unerwünschten Betrieb verursachten.
Veränderungen oder Modifikationen am Gerät, die nicht ausdrücklich
von Cochlear
Limited genehmigt wurden, können zur Unwirksamkeit
der Betriebserlaubnis der FCC für dieses Gerät führen.
© Cochlear Limited 2010
Weitere Informationen
Benutzerhandbuch CP810 Soundprozessor - 95

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