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Sharp AL-1633 Bedienungsanleitungen Seite 75

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SOFTWARE-LIZENZ
BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE
SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE
ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG.
1. Lizenz. SHARP gewährt Ihnen das Recht, die Anwender-, Vorführ- und Systemsoftware sowie alle anderen, mit dieser
Lizenz mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder einem anderen Medium enthalten sind, (als die
"Software" bezeichnet) einschließlich der begleitenden Dokumentation zu benutzen. Sie sind der Eigentümer des
Datenträgers, auf dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der Rechtstitel für die Software und die begleitende
Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von SHARP. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Verwendung der
Software auf einem oder mehreren Computern, die an einen einzelnen Drucker angeschlossen sind, sowie die Anfertigung
einer einzigen Kopie in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellt werden darf. Diese
Kopie muß den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von SHARP und alle anderen Schutzvermerke von Sharp und/oder den
Lizenzgebern von Sharp enthalten, die sich auf der Originalkopie der Software befinden. Sie haben außerdem das Recht,
all Ihre Lizenzrechte, die in der Software und der Software-Sicherungskopie enthalten sind, sowie die begleitende
Dokumentation und eine Kopie dieser Lizenz auf einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, daß diese dritte Partei diese
Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit den Benutzungsbedingungen einverstanden erklärt.
2. Beschränkungen. Diese Software enthält urheberrechtlich geschützte Daten, Geschäftsgeheimnisse und anderes
gesetzlich geschütztes Material, dessen Eigentümer Sharp und/oder die Lizenzgeber von Sharp sind; zum Schutze dieser
Informationen darf die Software nicht dekompiliert, rückentwickelt, disassembliert oder auf andere Weise in eine für den
Menschen lesbare Form gebracht werden. Sie dürfen weder die Software modifizieren, in einem Netzwerk verwenden,
mieten, vermieten, verleihen oder vertreiben, noch dürfen Sie Programme herstellen, die ganz oder teilweise auf dieser
Software basieren. Sie dürfen die Software nicht auf elektronischem Wege zwischen Computern oder über ein Netzwerk
übertragen.
3. Beendigung. Diese Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung rechtsgültig. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit
beenden, indem Sie die Software, die begleitende Dokumentation und alle Kopien vernichten. Die Lizenz endet bei
Nichterfüllung einer der Vertragsbedingungen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung durch SHARP und/oder die
Lizenzgeber von Sharp. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, die Software, die begleitende
Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten.
4. Exportgesetz-Zusicherungen. Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen hiermit, daß weder die Software
noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte
von den Vereinigten Staaten aus in ein anderes Land exportiert werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten
Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen autorisiert und erlaubt ist. Wenn die Software von Ihnen rechtmäßig
außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, erklären Sie sich einverstanden, daß Sie weder die Software noch
irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte
re-exportieren werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen und
durch die am Einkaufsort der Software geltenden Gesetze und Bestimmungen erlaubt ist.
5. Staatliche Endverbraucher. Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behörde der US-Regierung
erwerben, treffen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu. Die Regierung erklärt sich mit den folgenden Punkten
einverstanden:
(i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur Verfügung gestellt, ist die Software
als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren; in diesem Fall erwirbt die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" auf
die Software und deren Dokumentation, gemäß der Definition in Paragraph 252.227-7013 (c) (1) (Okt. 1988) der DFARS.
(ii) Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen Abteilung oder Agentur der
US-Regierung zur Verfügung gestellt, hat die Regierung die in Paragraph 52.227-19 (c) (2) der FAR festgelegten Rechte an
der Software und der begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA trifft Paragraph 18-52.227-86 (d) des "NASA
Supplement to the FAR" zu.
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