Vorschriftsmäßige Beseitigung von Abfällen
Wird die Beseitigung von Abfällen nicht nach Vorschrift
vorgenommen, können Umwelt und ökologische Systeme
geschädigt werden. Zu den in KEMPER Maschinen
verwendeten Teilen, welche als Abfall umweltschädigend
sein können, gehören Öl, Kraftstoff, Kühlmittel,
Bremsflüssigkeit, Filter und Batterien.
Auslaufsichere und dichte Behälter beim Ablassen der
Flüssigkeiten verwenden. Keine Lebensmittel- oder
Getränkebehälter verwenden; sie könnten jemanden dazu
verleiten, daraus zu trinken.
Niemals Abfälle auf die Erde, in den Abfluß oder in ein
Gewässer schütten.
Aus Klimaanlagen entweichendes Kältemittel kann
die Erdatmosphäre schädigen. Durch gesetzliche
Außerbetriebsetzung: Ordnungsgemäße
Wiederverwertung und Entsorgung von
Flüssigkeiten und Komponenten
Bei der Außerbetriebsetzung einer Maschine und/oder
Komponente Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen
beachten. Diese Maßnahmen beinhalten Folgendes:
•
Während des Ausbaus bzw. der Handhabung von
Gegenständen und Materialien geeignete Werkzeuge
und Schutzausrüstung, wie z.B. Kleidung, Handschuhe,
Gesichtsschutz oder Schutzbrillen, verwenden.
•
Die Anweisungen für spezielle Komponenten beachten.
•
Gespeicherte Energie durch Absenken gefederter
Maschinenteile, Entspannen von Federn, Trennen der
Batterie oder einer anderen Stromquelle und Abbauen
von Druck in Hydraulikkomponenten, -druckspeichern
und anderen ähnlichen Systemen entladen.
•
Kontakt mit Komponenten gering halten, an denen sich
möglicherweise Rückstände von landwirtschaftlichen
Chemikalien, wie z.B. Düngern oder Pestiziden,
befinden. Auf eine sachgerechte Handhabung und
Entsorgung dieser Komponenten achten.
•
Vor der Wiederverwertung von Komponenten Motoren,
Kraftstofftanks, Kühler, Hydraulikzylinder, -behälter
und -leitungen vorsichtig entleeren. Auslaufsichere
und dichte Behälter beim Ablassen der Flüssigkeiten
verwenden. Keine Lebensmittel- oder Getränkebehälter
verwenden.
•
Niemals verbrauchte Flüssigkeiten auf den Boden, in
den Abfluss oder in ein Gewässer schütten.
•
Alle nationalen, regionalen und örtlichen Vorschriften
bzw. Verordnungen beachten, die die Handhabung
Sicherheit
Vorschriften kann bestimmt werden, daß nur anerkannte
Fachbetriebe die Aufarbeitung und das Recycling von
Kältemitteln durchführen dürfen.
bzw. Entsorgung von verbrauchten Flüssigkeiten
(Beispiel: Öl, Kraftstoff, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit),
Filtern, Batterien und anderen Stoffen oder Teilen
regeln. Das Verbrennen entzündlicher Flüssigkeiten
oder Komponenten in anderen Anlagen als in
speziellen Verbrennungsanlagen ist möglicherweise
gesetzlich verboten und kann zur Freisetzung
gesundheitsgefährdender Dämpfe und Asche führen.
•
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Wiederverwertung
von Reifen, Metall, Kunststoff, Glas, Gummi sowie
elektronischen Komponenten, die teilweise oder ganz
wiederverwertet werden können, in Betracht ziehen.
•
Informationen über die richtige Wiederverwertungs-
oder Entsorgungsmethode sind bei der zuständigen
Umweltschutzbehörde, Recyclingstation oder beim
KEMPER Händler erhältlich.
05-9
KM00321,000016E -29-14MAY09-1/1
KM00321,00004C3 -29-27NOV15-1/1
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PN=16