Allgemeine Sicherheitshinweise
Betrieb des Geräts
durch Kinder und
Personen mit
verringerten
mentalen
Fähigkeiten
Norm
DIN EN 60335-1
DIN EN 60335-2-30
DIN EN 60335-2-53
DIN EN 60335-2-96
DIN EN 55014-1
DIN EN 55014-2
SBM GLT MOD - Montage- und Gebrauchsanweisung
Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkeiten kön-
nen sich in Gefahr bringen.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass
sie nicht am Gerät spielen.
Der Betrieb einer Sauna-, Infrarot- oder Dampfbad-Kabine darf
von Kindern unter 8 Jahren nicht gestartet werden.
Die Einstellungen für die Heizzeit dürfen von Kindern über 8
Jahren nur unter Aufsicht geändert werden.
Eine Sauna-, Infrarot- oder Dampfbad-Kabine darf von Perso-
nen mit verringerten mentalen, physischen oder sensorischen
Fähigkeiten nur unter Aufsicht gestartet werden oder wenn sie
zuvor unterwiesen wurden und die resultierenden Gefahren
verstehen.
Kinder sowie nicht unterwiesene Personen dürfen keine Reini-
gungs- und Wartungsarbeiten ausführen.
1.4
Normen und Vorschriften
Folgende Normen in der jeweils gültigen Ausführung wurden bei der Kon-
struktion und beim Bau beachtet.
Darüber hinaus gelten die regionalen Vorschriften für die Montage und
den Betrieb von Heizungs-, Sauna- und Dampfbadanlagen.
Titel
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-
30: Besondere Anforderungen an Raumheizgeräte
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-
53: Besondere Anforderungen für Saunaheizgeräte und Infrarotkabinen
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-
96: Besondere Anforderungen an Flächenheizgeräte
Elektromagnetische Verträglichkeit - Anforderungen an Haushaltgeräte, Elektro-
werkzeuge und ähnliche Elektrogeräte - Teil 1: Störaussendung
Elektromagnetische Verträglichkeit - Anforderungen an Haushaltgeräte, Elektro-
werkzeuge und ähnliche Elektrogeräte - Teil 2: Störfestigkeit
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