7.7
Zulässiges
Vormauerungsmaterial
(Mindestanforderungen):
1. Dämmstoffe: Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt
Q 132: 12.07.21.70.09 (=Dämmstoffkennziffer).
Dies bedeutet:
Steinwolle,
Lieferform Gruppe 07, Form: Platten,
Wärmeleitfähigkeit Gruppe 21, Lieferform:
G.-Kurve 2
Obere
Anwendungsgrenztemperatur
Gruppe 70 entspricht 700°C
Nennrohdichte Gruppe 9 entspricht 90
kg/m³
2. Vormauerung:
Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 und Teil
3
Mauersteine nach DIN 106 Teil 1, DIN
4163, DIN 18151 oder DIN 18152
Wandbauplatten nach DIN 4166, DIN
18162 oder DIN 18163
3.
Alternative
Dämmstoffmaterialien:
Diese besitzen die Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt). Sie erfüllen
auch
meistens
Wärmedämmung und Vormauerung in einem
Baustoff.
Erfragen
Sie
Baustoffen im Fachhandel.
8. Montage des Kamineinsatzes:
Nachdem
die
Wärmedämmung
Einbauvorschriften
ausgeführt
Kamineinsatz auf den vorbereiteten Untergrund
gestellt werden. Mit den Einstellschrauben wird der
Kamineinsatz
ausgerichtet
Verbindungsstück (Rauchrohr) am Schornstein
angeschlossen.
Der Kaminanschluß ist ordnungsgemäß nach DIN
18160 Teil 1 und Teil 2 auszuführen (siehe Seite
5, Abschnitt 7.1).
8.1 Dehnungsfuge:
Zwischen
Einsatz
und
Dehnungsfuge vorzusehen, die durch Dichtschnur
oder Dichtungsband geschlossen wird.
Wärmedämm-
Dämmstoffgruppe 12, Art:
Vormauerung
die
Anforderung
näheres
zu
diesen
gemäß
ist,
kann
und
mit
dem
Verkleidung
ist
eine
und
8.2 Verkleidung:
Die raumseitige Verkleidung des Kamineinsatzes
muß aus
Tragrahmen aufliegen, dieser wird normalerweise
an der Wand befestigt.
8.3 Konvektionsluftöffnungen:
Der freie nicht verschließbare Querschnitt für die
Zulufteintritts- und Zuluftaustrittsöffnungen muß
und
jeweils mindestens 600 cm
Achtung: Nach dem Aufbau des gesamten Kamins
darf weder der Konvektionslufteintritt noch der –
austritt durch irgendwelche Bauteile behindert
werden. Um einen Wärmestau zu vermeiden,
an
müssen darüber hinaus Konvektionslufteintritts-
und -austrittsöffnungen bzw. –gitter während des
Heizbetriebes
Öffnungen dürfen keine verschließbaren Gitter,
Lamellen, Jalousien und dgl. eingebaut werden.
Konvektionsluftquerschnitte zwischen Heizeinsatz
und Verkleidung sowie rückseitiger Dämmung:
Freier Mindestabstand zwischen Kamineinsatz und
den
seitlicher
der
Material: 50mm.
Freier Mindestabstand zwischen Kamineinsatz und
rückseitiger Dämmung bzw. Stellwand aus nicht
brennbarem Material: 100mm.
Bemerkung:
Mindestabstand muß über die gesamte Höhe des
Kamineinsatzes auf der jeweils gesamten Breite
eingehalten werden, damit die Konvektionsluft frei
durchströmen kann.
8.4 Konvektionsluftraum:
Da
der
Konvektionsluftraumvorrichtung
zwischen Kamineinsatz und Wärmedämmschicht
nach hinten und zu beiden Seiten ein Abstand von
60
mm
Wärmedämmschicht
Strahlungsschutzausgleich
Faserflug mit einem dichten Blechmantel aus
verzinkten Blech verkleidet werden.
Die Konvektionsluftöffnungen müssen den oben
genannten Querschnitt mindestens entsprechen.
nicht brennbaren Materialien der
Brandschutzklasse A1 bestehen
(z.B.
Kachelsteine,
Putzträgern, Metall oder keramische
Ofenkachel).
Zwischen
und
Kamineinsatz
keine
Verbindung bestehen.
Achtung! Die Verkleidung
der Kaminschürze darf nur
auf
einen
2
betragen.
stets
offen
sein.
Verkleidung
aus
nicht
Dieser
oben
Kamineinsatz
keine
zu
berücksichtigen.
muß
und
Putz
auf
Verkleidung
darf
direkte
separaten
In
solche
brennbarem
angegebene
vorgefertigte
besitzt,
ist
Die
als
Schutz
vor
7