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Reinigungs- Und Prüföffnungen - MAN B&W Heiztechnik DUOMAT series Montage-Betrieb-Wartung

Gas-brennwert-kombispeicher
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DUOMAT
1. die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen,
2. die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoss
aufgestellt sind oder
3. eine Brandübertragung zwischen den Geschossen
durch selbsttätige Absperrvorrichtungen verhindert
wird.
Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von
mind. 90 Min., in Wohngebäuden geringer Höhe von mind.
30 Min. haben.
Erläuterung:
Der Begriff „Gebäude geringer Höhe" wird in den Bauord-
nungen der Bundesländer unter dem Paragraph „Begriffe"
erläutert. Nach der Muster-Bauordnung sind das Gebäude,
bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Auf-
enthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m
über der Geländeoberfläche liegt.
Reinigungs- und Prüföffnungen
Abgasanlagen müssen im Sinne der Muster-Bauordnung
und der Landesbauordnung leicht und sicher zu reinigen
sein.
Sie müssen zudem auf ihren Querschnitt und auf Dichtheit
geprüft werden können.
Die Anzahl, die Lage und die erforderliche Größe sollte mit
dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abge-
sprochen werden. Diese richten sich nach Beurteilungskri-
terien, die mit den bauaufsichtlichen Gremien abgestimmt
sind. Daraus folgende Auszüge:
Die untere Reinigungsöffnung einer Abgasleitung ist
-
im senkrechten Teil der Abgasleitung unmittelbar
oberhalb der Abgasumlenkung
oder
-
seitlich im horizontalen Teil der Abgasleitung max.
0,3 m von der Umlenkung zum senkrechten Teil
entfernt
oder
-
im horizontalen Teil der Abgasleitung an der Stirn-
seite max. 1 m von der Umlenkung zum senkrech-
ten Teil entfernt, sofern sich dazwischen keine Um-
lenkung befindet, anzuordnen.
Abgasleitungen, die nicht von der Mündung aus gerei-
nigt werden können, müssen eine weitere (obere) Rei-
nigungsöffnung
-
bis zu 5 m unterhalb der Abgasleitungsmündung
oder
-
bis zu 15 m unterhalb der Abgasleitungsmündung,
wenn nur Gasfeuerstätten angeschlossen sind und
der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung nicht
mehr als maximal einmal um maximal 30° schräg
geführt (gezogen) ist, haben.
Bei Abgasleitungen, die kürzer als 5 bzw.
15 m sind, genügt nur die untere Reinigungsöff-
nung, sofern vor der Reinigungsöffnung eine
Standfläche von mind. 1 x 1 m vorhanden ist.
Für Abgasleitungen, an denen Gasfeuerstätten ange-
schlossen sind, genügt insgesamt eine Reinigungsöff-
nung, wenn
-
der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung nicht
länger als 15 m und max. einmal um max. 30°
schräg geführt (gezogen) ist,
-
die Reinigungsöffnung sich im waagerechten Ab-
schnitt maximal 0,3 m vom senkrechten Abschnitt
entfernt befindet,
-
der waagerechte Abschnitt vor der Reinigungsöff-
nung nicht länger als 1,5 m ist und nicht mehr als
zwei Bögen enthält,
-
alle Umlenkungen (auch vom waagerechten zum
senkrechten Abschnitt der Abgasleitung) durch Bö-
gen mit einem Biegeradius größer oder gleich dem
Abgasleitungsdurchmesser erfolgen und
-
der Abgasleitungsdurchmesser nicht mehr als
150 mm beträgt.
Ein für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage er-
forderlicher Querschnitt zwischen Abgasleitung und
Schacht (Hinterlüftung) muss geprüft und gereinigt
werden können.
Reinigungsöffnungen in Schächten müssen mind.
100 mm breit und 180 mm hoch sein. Bei einer Höhe
von mind. 240 mm kann die Breite 90 mm betragen.
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