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Installationsarten Für Gas-Brennwert-Kombispeicher Duomat; Zertifizierung; Muster-Bauordnung; Muster-Feuerungsverordnung - MAN B&W Heiztechnik DUOMAT series Montage-Betrieb-Wartung

Gas-brennwert-kombispeicher
Inhaltsverzeichnis

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Installationsarten für Gas-Brennwert-Kombi-
speicher DUOMAT
Die verschiedenen Installationsarten (C
B
) können den Seiten 31 bis 38 entnommen werden.
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Zertifizierung

Die MAN-Gas-Brennwert-Kombispeicher DUOMAT sowie
die Kunststoffabgasleitungen aus PPs mit Verbrennungs-
luftleitung sind zertifiziert bzw. bauaufsichtlich zugelassen.
Polypropylen schwerentflammbar (PPs) ist nach langjähri-
ger praktischer Anwendung für Abgastemperaturen bis
80°C, neuerdings auch bis 120°C zugelassen.
Die Kältebeständigkeit nach DIN 1187 Ziffern 55 und die
UV-Beständigkeit, Prüfung nach DIN 53387, wurden für
das Abgassystem, wie auch für die Schachtabdeckung und
Dachdurchführung im Zuge der Zulassungsprüfungen er-
folgreich nachgewiesen.
Der DUOMAT besitzt eine CE-Zertifizierung mit Produkt-
ID-Nummer und CE-Zeichen:
DUOMAT: CE-Prod.-Ident-Numer: CE-0085AT0448
Die Bauteile der Abgasleitung (Rohre, Formstücke mit Zu-
behör sowie Dachdurchführungen, Schachtabdeckungen
einschließlich der Dichtungen) des Abgas- bzw. Luft-Ab-
gas-Systems wurden als Bauteile erfolgreich geprüft und
besitzen die bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen In-
stituts für Bautechnik in Berlin unter der Zulassungsnum-
mer Z-7.2-1051.
Diese Zulassung schließt die laufende Eigen- und Fremd-
überwachung ein.
Der DUOMAT hat auf der Abgasseite einen Sicherheits-
temperaturbegrenzer (ausgelegt für max. 80°C), womit ei-
ne zusätzliche Sicherheit erzielt wird.
Der DUOMAT und die feuerungstechnisch nach DIN 4705
bemessenen MAN-Abgasleitungen sind aufeinander abge-
stimmt und können in der Praxis betriebssicher betrieben
werden.
Auszug aus der Muster-Bauordnung (stellvertre-
tend für Landesbauordnungen) und der Muster-
Feuerungsverordnung (stellvertretend für Lan-
des-Feuerungsverordnung)
28

Muster-Bauordnung

Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgas-
leitungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), An-
, C
, C
, C
,
13X
33X
43X
63X
lagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester
Verbrennungsmotoren sowie Behälter und Rohrleitungen
für brennbare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebssi-
cher und brandsicher sein und dürfen auch sonst nicht zu
Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen kön-
nen. Die Weiterleitung von Schall in fremde Räume muss
ausreichend gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen
über das Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so her-
zustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungs-
gemäß angeschlossen werden können. Ausnahmen von
Satz 1 können gestattet werden, wenn Gefahren oder un-
zumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Die Abgase von Gasfeuerstätten mit abgeschlossenem
Verbrennungsraum, denen die Verbrennungsluft durch
dichte Leitungen von Freien zuströmt (raumluftunabhängi-
ge Gasfeuerstätte) dürfen abweichend von den Bestim-
mungen des vorherigen Absatzes durch die Außenwand
ins Freie geleitet werden, wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur
2. die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11 kW zur Be-

Muster-Feuerungsverordnung

Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Hö-
he, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswider-
stand und innerer Oberfläche, so bemessen sein, dass die
Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszustän-
den ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen
kein gefährlicher Überdruck auftreten kann. (Deshalb müs-
sen Überdruckleitungen, die innerhalb von Gebäuden Ge-
schosse überbrücken, in hinterlüfteten Schächten verlegt
sein.)
In Gebäuden muss jede Abgasleitung, soweit sie Ge-
schosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet
sein. Dies gilt nicht für Abgasleitungen in Aufstellräumen
für Feuerstätten sowie für Abgasleitungen, die unter Unter-
druck betrieben werden und eine Feuerwiderstandsdauer
von mind. 90 Min. haben. Die Anordnung mehrerer Abgas-
leitungen in einem gemeinsamen Schacht ist zulässig,
wenn
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
heizung und 28 kW zur Warmwasserbereitung nicht
überschreitet und Gefahren oder unzumutbare Belästi-
gungen nicht entstehen.
DUOMAT

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