EasyPull
1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des EasyPull ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung gewährleistet. Deshalb darf er
nur für seine bestimmungsgemäße Verwendung eingesetzt
werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung liegt nur dann vor,
wenn der EasyPull dazu verwendet wird, Personen, die in
einem Rollstuhl sitzen, oder unbesetzte Rollstühle in ein Be-
hindertentransportfahrzeug hineinzuziehen. Das Fahrzeug
muss zu diesem Zweck mit einer Rampe ausgestattet sein.
Der EasyPull sichert den Rollstuhl von vorne. Für den Trans-
port muss der Rollstuhl von hinten mit weiteren Gurten ge-
sichert sein. Der Passagier im Rollstuhl muss angeschnallt
sein.
Auch die Beachtung aller Angaben dieser Bedienungsanlei-
tung gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
WARNUNG!
Wird der EasyPull für eine andere als die oben beschriebene
Verwendung
eingesetzt,
gefährliche Situationen entstehen oder Sachschäden auf-
treten.
Deshalb:
Verwenden Sie den EasyPull nur bestimmungsgemäß.
Beachten Sie stets alle Angaben in dieser Bedienungsan-
leitung.
Unterlassen Sie insbesondere die in Abschnitt 1.2 aufge-
führten Verwendungen des EasyPull. Diese gelten als be-
stimmungswidrig.
1.2
Bestimmungswidrige Verwendung
Jeder Gebrauch, der von dem im Abschnitt 1.1 beschriebe-
nen abweicht, gilt als bestimmungswidrig.
Hierzu zählen insbesondere:
Das Bewegen von anderen Gegenständen, als besetzten
oder unbesetzten Rollstühlen.
Der Einsatz von nicht geeigneten Bedienern.
Das Durchführen eigenmächtiger Veränderungen am
EasyPull.
Der Betrieb bei sicherheitsrelevanten Störungen oder in
fehlerhaftem Zustand.
Sicherheit
können
für
Menschen
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