Normen und Vorschriften
Richtlinien für die
Wasserbeschaffenheit
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• DIN 4755-1: Ölfeuerungen in Heizungsanlagen. Sicherheitstechnische
Anforderungen.
• DIN 4755-2: Ölfeuerungen, Heizöl versorgung, Sicherheitstechnische
Anforderungen, Prüfung.
• DIN 51603-1: Flüssige Brennstoffe; Heizöl EL. Mindestanforderungen.
• ATV-DVWK-A 251: Kondensate aus Brennwertkesseln.
• DVGW G 688: Brennwerttechnik.
• Richtlinie VDI 2035: „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizanlagen".
• BDH-Merkblatt: „Vermeidung von Schäden durch Steinbildung in Warmwasser-
Heizanlagen".
Montagearbeiten, Abgas- und Elektro anschlüsse, Inbetriebnahme und Wartung
dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den Kondens-
wasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforderlich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister und die
zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften und bau -
aufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
NovoCondens SOB
Version 01.09