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BROTJE NovoCondens SOB 26 C Technische Information Seite 25

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Inhaltsverzeichnis

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KAS 80/6
Befestigen der Abgasleitung
Waagerechte Abgasleitung
Kürzen der Rohre
Höhe über Dach
Reinigungs- und
Prüföffnungen
Abgasleitungs-Systeme
von Drittanbietern
Normen und Vorschriften
Version 01.09
Bei Verlegung an der Außenwand ist zur individuellen Anpassung der Grundbau-
satz KAS 80/6 mit dem Abgas mündungs-Set K80 AM sowie konzentrischen Rohren
und konzentrischen Bögen aus dem Abgasson derzubehör zu verwenden. Mit dem
Abgasmündungs-Set K80 AM wird der Abschluss an einer Giebelwand hergestellt
bzw. kann das K80 AM auch zur Umgehung eines Dachüberstandes genutzt
werden. Soll das KAS 80/6 durch einen Dachüberstand geführt werden, wird die
Abgasmündung mit den Grundbausätzen KAS 80/5 S bzw. KAS 80/5 R in Verbin-
dung mit den Schrägdachpfannen SKS/SKR hergestellt.
Abgasleitungen müssen im Schacht min destens alle 2 m je Leitungsausschnitt
und an jedem Formteil mit einem Abstandhalter befestigt werden.
Die Abgasleitung ist mit Gefälle zum Wärmeerzeuger zu verlegen, damit das
Kondenswasser aus der Abgasleitung sicher abgeführt werden kann. Das Gefälle
muss mindestens 3° betragen. Dieser Winkel entspricht 5,5 cm/m waagerechtes
Abgasrohr.
Alle Rohre DN 80 und das konzen trische Rohr DN 80/125 sind kürzbar. Nach dem
Absägen sind die Rohrenden sorgfältig zu entgraten. Beim Kürzen eines konzen -
trischen Rohres muss ein Rohrstück von mindestens 6 cm Länge vom Außenrohr
abgesägt werden.
Hinsichtlich der Mindesthöhe über Dach gelten die landesrechtlichen Vorschriften
über Schornsteine und Abgasanlagen.
Im Aufstellraum des NovoCondens SOB ist mindestens eine Reinigungs-/Prüföff-
nung vorzusehen. Abgasleitungen, die nicht von der Mündung her geprüft und
gereinigt werden können, müssen im Dachraum oder über Dach eine weitere
Reinigungsöffnung haben.
Bei konzentrisch waagerechten Abgasleitungen von mehr als 2 m Länge sollte auch
immer vor dem Eintritt in den Schacht oder der Wanddurchführung ein zweites
Revisionsstück angeordnet werden. Somit erhält der Schornsteinfeger die Möglich -
keit, eine Sichtkontrolle bei der Abgaswegeprüfung durchzuführen.
Abgasleitungs-Systeme von Drittanbietern können an der Öl-Brennwert-Unit
NovoCondens SOB betrieben werden (C
Für die aus dem Einsatz von Abgasleitungs-Systemen von Drittanbietern resultie-
renden Schäden oder Betriebsstörungen wird keine Gewährleistung übernommen.
Dies gilt insbesondere für die Verträglichkeit des Kondenswassers aus diesen
Systemen mit den Werkstoffen des Wärmeerzeugers. Die Verantwortung für Aus-
legung, Berechnung, Kundendienst und Ge währleistung für Abgasleitungs-Systeme
von Drittanbie tern liegt aus schließlich bei dem jeweiligen Hersteller/Vertreiber
dieser Systeme. Dies gilt auch für Beschädigungen am Wärmeerzeuger, die auf
den Einsatz eines nicht geeigneten Abgasleitungs-Systems zurückzuführen sind.
Das im Abgasweg von Drittanbietern entstehende Kondenswasser ist gesondert
abzuführen!
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu beachten:
• Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI.
• Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer.
Weitere Informationen siehe „TECHNISCHE INFORMATION" Abgasleitungs-Systeme.
NovoCondens SOB
Abgasleitungs-Systeme
-Zulassung).
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Diese Anleitung auch für:

Novocondens sob 40 cNovocondens sob 32 c

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