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GTE KMG-2000-G Bedienungsanleitung Seite 18

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GTE Industrieelektronik GmbH
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C.3 Messpunkte
C.3.1 Allgemeines
An jedem Messpunkt sind drei Messungen durchzuführen. Der Mittelwert aus den
Messungen an jedem Messpunkt muss die Anforderungen erfüllen. Im Folgenden
sind die Messpunkte für verschiedene Torarten festgelegt, wobei die Öffnungsweite
und die Richtung der Messkraft berücksichtigt werden.
Die Messrichtung muss parallel zur Wirkungslinie der Federkraft des Messgerätes
sein, die beim Mess- vorgang vom Flügel ausgelöst wird. Die Wirkungslinie muss mit
er Mittellinie der Druckfeder im Messgerät zusammenfallen und durch die Mittelpunk-
te der 80-mm-Betätigungsflächen des Messgerätes verlaufen.
Für Tore mit einer druckempfindlichen Schutzeinrichtung, bei denen die Kontaktfläche des
Messgerätes dem Randbereich der Schaltleiste zu nahe kommt, ist es erlaubt, das Messgerät
so zu verschieben, dass:
— der Messpunkt noch von der Kontaktfläche des Messgerätes bedeckt wird und
— der Abstand zwischen dem Rand der Schließkante und dem Rand der Kontaktfläche maximal 30 mm
beträgt.
Alle Maße, die in den folgenden Abschnitten und Bildern festgelegt sind, müssen in-
±
nerhalb von
5 % zu den festgelegten Werten liegen.
C.3.2 Schiebetor
C.3.2.1
Allgemeines
An einem Schiebetor müssen die Schließ- und Öffnungskräfte sowohl an Haupt- als
auch an Nebenschließ- kanten gemessen werden.
Die Kräfte müssen in der Richtung parallel zur Bewegungsrichtung der Schließkante gemes-
sen werden.
C.3.2.2
Messung zwischen der Hauptschließkante und der Gegenschließkante oder
zwischen zwei Hauptschließkanten
Die Kraftmessungen müssen an Messpunkten in drei verschiedenen Höhen (siehe
Bild C.1) wie folgt durchgeführt werden:
— 50 mm oberhalb der unteren Kante des Tores;
— in der Mitte der Hauptschließkante oder in einer Höhe von 1 500 mm oberhalb des Bodens, wenn die
Länge der Hauptschließkante > 2 800 mm beträgt;
— und 300 mm unterhalb der oberen Kante des Torflügels oder in einer Höhe von 2 500 mm oberhalb des
V3.2 - 02/19
KMG-2000-G
Seite 18

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