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Einleitung Der Verankerungskräfte In Den Verankerungsgrund; Probebelastungen Der Verankerungen - MJ UNI CONNECT 70 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Gerüstsystem
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2.4.7.3 Einleitung der Verankerungskräfte in den Verankerungsgrund
Die Verankerungskräfte nach Abschnitt 2.5 müssen über Gerüsthalter (Abschnitt 2.4.7.2) und
Befestigungsmittel in einen ausreichend tragfähigen Verankerungsgrund (z.B. Mauerwerk)
eingeleitet werden.
Geeignete Befestigungsmittel sind z.B. die Verankerungsvorrichtungen in Fassaden nach
DIN
4426
Absturzsicherung".
Ungeeignete Befestigungen sind z. B. Rödeldrähte und Stricke.
Ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund sind z.B.
Stahlbeton-Decken, -Wände, -Stützen und
tragendes Mauerwerk nach DIN 1053
Nicht ausreichend tragfähiger Verankerungsboden sind z. B. Schneefanggitter, Blitzableiter,
Fallrohre, Fensterrahmen.
Die Tragfähigkeit der Befestigungsmittel zwischen Gerüsthalter und Verankerungsgrund
muss für die Verankerungskräfte nachgewiesen werden.
Der Nachweis der Tragfähigkeit der Befestigungsmittel kann z. B. durch
die Bauartzulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin
statische Berechnung
oder
Probebelastungen nach Abschnitt 2.4.7.4 erbracht werden.
Werden zur Verankerung Befestigungsmittel mit Bauartzulassung verwendet, müssen die
darin enthaltenen Bedingungen eingehalten werden.
Zu den Bedingungen gehören z.B.
Nachweis des Verankerungsgrundes,
erforderlichen Bauteilabmessungen und Randabstände,
besondere Einbauanweisung.

2.4.7.4 Probebelastungen der Verankerungen

Sind Probebelastungen nach Abschnitt 2.4.7.3 erforderlich, müssen diese an der
Verwendungsstelle durchgeführt werden.
Zum Durchführen der Probebelastungen müssen geeignete Prüfgeräte verwendet werden.
Geeignete
Prüfgeräte
Berufsgenossenschaftlichen
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften geprüft sind.
Verankerungspunkte, an denen Probebelastungen durchzuführen sind, müssen von einem
Sachkundigen* nach Anzahl und Lage bestimmt werden.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet des Gerüstbaus hat und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften,
anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen) soweit vertraut ist, dass es den
arbeitssicheren Zustand von Gerüstverankerungen beurteilen kann.
MJ - Gerüst GmbH
58840 Plettenberg
„Sicherheitseinrichtungen
sind
solche,
Zentrale
Unfallverhütungsvorschriften,
Aufbau- und Verwendungsanleitung
zur
Instandhaltung
die
vom
Fachausschuss
für
Sicherheit
und
Richtlinien
UNI CONNECT 70
baulicher
Anlagen,
„Bau"
Gesundheit
(BGZ)
und
allgemein
Seite
der
des
22

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