Die Inbetriebnahme
Unzulässige Brennstoffe
Unzulässig ist die Verbrennung von Abfällen, lackiertem, kunstoffbeschichtetem oder
anderweitig behandeltem Holz.
Holz mit einer Restfeuchte von mehr als 20% darf ebenfalls nicht verbrannt werden.
Der Betrieb mit unzulässigen Brennstoffen führt zu jeglichem Ausschluss von
Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.
Zulässige Brennstoffe
Verwenden Sie bitte ausschließlich naturbelassenes Scheitholz mit einem
Feuchtigkeitsgehalt unter 20%. Die maximale Scheitlänge darf 33 cm nicht
übersteigen.
Brennstoffmenge
Die Heizleistung Ihres Saunaofens wird durch
die tatsächlich aufgelegte Brennstoffmenge
gesteuert. Der Heizwert des Holzes hängt
stark von der Restfeuchte ab. Je feuchter das
Holz umso niedriger der Heizwert.
Die maximale Aufgabemenge des Holzes
errechnet sich wie folgt:
Heizwert 1 kg Buche = 4,0 kW x 0,75 (75%
Wirkungsgrad) = 3,0 kW/h
Somit beträgt die max. Aufgabemenge bei
Nennwärmemenge von 13,9 kW: 4,2 = kg pro
Stunde.
Die maximale Heizleistung darf keinesfalls
überschritten werden! Bei Schäden in Folge
von Überhitzung sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
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8 Juli 2016