Aufstellen des Saunaofens
Genehmigung und Abnahme
Der Saunaofen ist unbedingt unter Einhaltung der geltenden nationalen und
europäischen Normen sowie örtlicher Vorschriften anzuschließen. Außerhalb
Deutschlands und der EU gelten zum Teil abweichende Vorschriften.
Holz-Saunaöfen unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch den örtlichen
Bezirksschornsteinfeger. Daher kontaktieren Sie diesen bitte vor Beginn der
Baumaßnahme und unterbreiten Sie ihm Ihr Bauvorhaben detailliert und unter Vorlage
dieser Anleitung sowie der entsprechenden Konformitätsbescheinigung. Sofern Ihnen Ihr
Bezirksschornsteinfeger nicht bekannt ist, finden sie alle notwendigen Adressdaten unter
http:/www.schornsteinfeger.de/.
Typenschild
Zusammen mit Ihrem Saunaofen wird ein Typenschild entsprechend der DIN EN 15821
ausgeliefert. Dies ist zwingend während der Nutzungsdauer aufzubewahren.
Grundsätzliche Information
Eine Installation sollte grundsätzlich nur von Fachpersonen aus dem Kamin- bzw.
Ofenbaubereich oder von spezialisierten Saunabauern erfolgen. Nur dadurch kann eine
sichere, fachgerechte und qualitativ hochwertige Installation gewährleistet werden an
der Sie anschließend für lange Jahre Ihre Freude haben werden.
Gerne nennen wir entsprechende Kontakte, die Ihnen bei der Planung, Genehmigung
und anschließender Montage behilflich sind.
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8 Juli 2016