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Stolper- Und Sturzgefahren - JLG 1500SJ Betriebs- Und Sicherheitshandbuch

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ABSCHNITT 1 – SICHERHEITSMASSNAHMEN
• Außer in einem Notfall dürfen Mitarbeiter am Boden die
Maschine niemals betreiben oder sich an ihr zu schaffen
machen, während sich Mitarbeiter im Arbeitskorb befinden.
• Keine Materialien auf dem Arbeitskorbgeländer befördern, es
sei denn, dies wurde von JLG genehmigt.
• Wenn sich zwei oder mehr Personen im Arbeitskorb befinden,
ist der Bediener für alle Betriebsvorgänge der Maschine ver-
antwortlich.
• Immer dafür sorgen, dass Elektrowerkzeuge ordnungsgemäß
verstaut werden und niemals an ihrem Kabel vom Arbeitsbe-
reich des Arbeitskorbs hängen.
• Den Ausleger beim Fahren immer über der Hinterachse in
einer Linie mit der Fahrtrichtung anordnen. Es ist zu beachten,
dass die Lenk- und Fahrfunktionen in umgekehrter Richtung
ausgeführt werden, wenn sich der Ausleger über der Vorder-
achse befindet.
• Niemals eine festgeklemmte oder betriebsunfähige Maschine
durch Schieben oder Ziehen außer durch Ziehen an den Chas-
sis-Verankerungsösen unterstützen.
• Den Arbeitskorb vollständig absenken und alle Antriebsquel-
len abschalten, bevor die Maschine verlassen wird.
• Beim Betrieb der Maschine keine Ringe, Uhren und Schmuck-
stücke tragen. Lose Kleidung oder lange Haare nicht offen tra-
gen, weil diese sich in der Ausrüstung verfangen oder
verwickeln können.
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• Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen
oder Alkohol stehen oder die zu epileptischen und Schwindel-
anfällen oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die
Bedienung der Maschine nicht erlaubt werden.
• Hydraulikzylinder können sich thermisch ausdehnen oder
zusammenziehen. Dies kann bei Stillstand der Maschine zu
Änderungen in der Position des Auslegers und/oder Arbeits-
korbs führen. Zu den Faktoren, die sich auf die thermische
Bewegung auswirken, gehören die Dauer des Stillstands der
Maschine, die Temperatur des Hydrauliköls, die Umge-
bungstemperatur sowie die Position des Auslegers oder
Arbeitskorbs.

Stolper- und Sturzgefahren

• Während des Betriebs müssen alle Personen im Arbeitskorb
ein Ganzkörper-Sicherheitsgeschirr tragen, wobei eine
Abzugsleine an einem zugelassenen Abzugsleinen-Veranke-
rungspunkt befestigt ist. Nur eine (1) Abzugsleine je Abzugs-
leinen-Verankerungspunkt befestigen.
• Nur durch den Torbereich betreten und verlassen. Beim Betre-
ten oder Verlassen des Arbeitskorbs äußerst vorsichtig vorge-
– JLG-Hubarbeitsbühne –
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