SP 500
Gefahr durch abgelöste Maschinenbeschilderung!
Durch die Annahme falscher Voraussetzungen entsteht die Gefahr der Fehlbedienung
der Maschine.
Abgelöste Maschinenschilder erneuern.
Gefahr durch nicht behebbare Störung!
Eine nicht behebbare Störung kann zur Verletzung und/oder zur Beschädigung der Ma-
schine führen.
Maschine abschalten und den Kundendienst rufen!
Gefahr durch unsachgemäße Entsorgung (Abfälle, Betriebsmittel)!
Eine falsche Entsorgung von Abfällen kann zu Umweltschäden führen.
Recyclebare Stoffe in getrenntem und gereinigtem Zustand der Wiederver-
wertung zuführen. Abfälle gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen
entsorgen.
Gefahr durch minderwertige Ersatzteile oder Fremdbauteile!
Die Verwendung von minderwertigen Ersatzteilen oder Fremdbauteilen beeinträchtigt die
Sicherheit der Maschine und macht die mitgelieferte Übereinstimmungserklärung (CE)
ungültig.
Verschleißteile oder beschädigte Maschinen-, Sicherheits- und Elektrobau-
teile durch Original-Ersatzteile ersetzen. Nur Zubehör und Zusatzgeräte ver-
wenden, die in der Betriebsanleitung angegeben sind.
Gefahr durch ungeeignete Arbeitskleidung oder fehlende Schutzausrüstungen!
Verletzungsgefahr durch Verhängen an Maschinenteilen, fallende Lasten, Inhalation von
Staubpartikeln und durch Lärm.
Geeignete Arbeitskleidung tragen.
Schutzbrille tragen.
Gehörschutz tragen. (verpflichtend bei Lärmentwicklung >85 dB(A))
Ausgabe 2.0
Technische Änderungen vorbehalten
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Freilingerstraße 99, A-4614 Marchtrenk
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