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1.
Elektropaneel
2.
Verblendung, große
3.
Fronttafel
4.
Sicherungsbuchse
5.
Kesselthermostat
6.
Verblendung
7.
Reset-Taste
Abb. Nr. 18b) Standardschalttafel des Kessels STREBEL EG mit Propan
10.

WICHTIGE HINWEISE

1.
Der Kessel darf nur zu den Zwecken benutzt werden, zu denen er bestimmt ist.
2.
Den Kessel dürfen nur erwachsene Personen bedienen. Es ist unzulässig, Kinder ohne Aufsicht von
Erwachsenen in der Nähe des Kessels zu lassen.
3.
Der Kessel ist nicht zur Bedienung von Personen (inkl. Kindern) bestimmt, deren Psyche und
Wahrnehmung schwer beeinträchtigt ist, sowie von solchen, deren Mangel an Erfahrungen und
Kenntnissen sie an der gefahrlosen Benutzung des Kessel hindern, sofern sie nicht von jemand
beaufsichtigt werden oder sofern sie nicht von einer für ihre Sicherheit verantwortlichen Person über die
Benutzung des Gerätes belehrt wurden.
Den Kessel bei langfristiger Außerbetriebsetzung vom elektrischen Netz trennen – aus der Steckdose
4.
ziehen.
5.
Das Kesselhaus muss sauber und möglichst frei von Staub sein. Aus dem Raum sind alle Verunreini-
gungsquellen zu beseitigen und während Arbeiten (Isolierungsarbeiten, Reinigung des Kesselraums),
die Staub verursachen, muss der Kessel außer Betrieb gesetzt werden. Auch die teilweise Verstopfung
des Brenners mit Verunreinigungen stört den Verbrennungsprozess, gefährdet den wirtschaftlichen und
zuverlässigen Kesselbetrieb. Der Aufenthalt von Haustieren im Kesselraum wird nicht empfohlen (Hund,
Katze u. ä.). Es besteht Verstopfungsgefahr der Brenner mit Tierhaaren.
6.
Kommt es zum Entstehen und Eindringen von brennbaren Dämpfen oder Gasen in den Kesselraum,
oder bei Arbeiten, bei denen eine vorübergehende Brand- oder Explosionsgefahr entsteht (Kleben von
Bodenbelag, Anstriche mit brennbaren Farben), muss der Kessel rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten
außer Betrieb gesetzt werden.
7.
Bei einer Störung der Ableitung der Abgase aus dem Abgaszugunterbrecher (Gegenzug, verstopfter
Schornstein) schließt das Rauchgasthermostat die Brennstoffzufuhr zum Kessel. Der Reset der
Sicherung kann der Benutzer durch Betätigung der Reset-Taste TS durchführen. Ein Neustart des
Kessels kann erst nach Abkühlung des Thermostatfühlers erfolgen, d.h. nach etwa 10 min.
8.
Auf den Kessel und in einem Abstand davon, der geringer als der Sicherheitsabstand ist, (siehe Kapitel
Nr. 9.2) darf kein Gegenstand aus brennbarem Material gelagert werden.
9.
Der Benutzer ist verpflichtet, mit der Inbetriebnahme, der regelmäßigen Wartung und Beseitigung von
Mängeln nur eine vertragliche Fachserviceorganisation zu beauftragen, die vom Kesselhersteller
Strebelwerk GmbH akkreditiert ist, ansonsten ist die Garantie für eine ordnungsgemäße Funktion des
Kessels ungültig. Die „Qualitäts- und Komplettheitsbescheinigung des Kessels STREBEL EG dient nach
Ausfüllen von der Serviceorganisation als „Garantieschein".
10. Es ist notwendig, den Kessel 1x pro Jahr einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen und zwar laut
folgendem Kapitel Nr. 11.
8.
Signalisierung bei Temperaturüberschreitung
9.
Thermomanometer
10. Verblendung mit Thermomanometer
11. Sicherung 2,5A
12. Hauptschalter
13. Reset des Rauchgasthermostats
14. Reset des Sicherheitsthermostats
34

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