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Software-Lizenzvereinbarung - Olivetti d-Color MF220 Kurzanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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11
11.3

Software-Lizenzvereinbarung

Dieses Paket enthält das folgende von Olivetti S.p.A. bereitgestellte Material: Software als Teil des
Drucksystems ("Drucksoftware"), digital verschlüsselte maschinenlesbare Umriss-Schriften, codiert in einem
Spezialformat und in verschlüsselter Form ("Schriftprogramme"), sonstige Software für Computersysteme
zur Verwendung in Verbindung mit der Drucksoftware ("Host-Software") und entsprechendes Begleitmaterial
("Dokumentation"). Der Begriff "Software" wird für Drucksoftware, Schriftprogramme und/oder Host-
Software verwendet und umfasst alle Aktualisierungen, modifizierten Versionen, Zusätze und Kopien der
Software.
Sie erhalten die Lizenz für diese Software unter der Bedingung der Annahme dieser Vereinbarung.
Olivetti S.p.A. erteilt Ihnen eine nicht exklusive Unterlizenz für die Nutzung von der Software und
Dokumentation, wenn Sie Folgendem zustimmen:
1.
Sie dürfen die Drucksoftware und die ihr beigefügten Schriftartprogramme zur Bildausgabe an die
lizenzierten Ausgabegeräte ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke verwenden.
2.
Zusätzlich zu der im obigen Abschnitt 1 erteilten Lizenz für Schriftprogramme dürfen Antiqua-Schrift-
programme (für Roman-Schriften) zur Wiedergabe von Zeichenbreite, Stil, Buchstabenvarianten,
Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen ("Schriftarten") auf dem Display oder Monitor für firmeninterne
Zwecke verwendet werden.
3.
Sie haben das Recht, eine Sicherungskopie der Host-Software unter der Bedingung zu erstellen, dass
diese Sicherungskopie nicht auf einem weiteren Rechner installiert oder genutzt wird. Ungeachtet der
genannten Einschränkungen können Sie die Software auf allen Computern installieren, die mindestens
ein Systeme nutzen, auf dem die Druckersoftware ausgeführt wird.
4.
Sie haben das Recht, Ihre Lizenzrechte an der Software und der Dokumentation an einen Abtretungs-
empfänger ("Rechtsnachfolger") zu übertragen, sofern Sie diesem sämtliche Kopien der Software und
Dokumentation übergeben und der Rechtsnachfolger die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert.
5.
Sie stimmen zu, Software und Dokumentation weder zu verändern noch zu übersetzen.
6.
Sie stimmen zu, die Software nicht zu verändern, zu deassemblieren, zu entschlüsseln, Funktions-
analysen mittels Reverse Engineering durchzuführen oder zu dekompilieren.
7.
Das Eigentum an der Software und Dokumentation verbleibt bei der Olivetti S.p.A. und deren
Lizenzgebern.
8.
Bei der Verwendung von Marken muss, in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis, der Name des
Markeninhabers genannt werden. Marken dürfen ausschließlich dazu verwendet werden, mit Hilfe der
Software erstellte Druckwerke zu kennzeichnen. Durch diese Verwendung eines Warenzeichens
erlangen Sie keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum an dieser Warenzeichen.
9.
Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, Verleih oder Übertragung von Softwareversionen oder
-kopien, die der Lizenznehmer nicht verwendet, oder von Software auf nicht verwendeten Medien ist
untersagt. Ausgenommen hiervon ist die oben beschriebene vollständige Übertragung der Software
und Dokumentation.
10.
DIE OLIVETTI S.P.A. UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR WIE AUCH
IMMER ENTSTANDENEN SCHADEN ODER FOLGESCHADEN. DIES BETRIFFT AUCH
GEWINNEINBUSSEN UND DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE OLIVETTI S.P.A. AUF EINEN
SOLCHEN MÖGLICHEN SCHADEN HINGEWIESEN WURDE. FORDERUNGEN DRITTER SIND
EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN. DIE OLIVETTI S.P.A. UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE
SOFTWARE AUS. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE
ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN
RECHTSANSPRUCH UND DIE URHEBERRECHTE DRITTER. IN EINIGEN STAATEN IST DER
AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN, FOLGE- ODER SPEZIALSCHÄDEN
NICHT ZULÄSSIG. DAHER HABEN DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE KEINE GELTUNG FÜR SIE.
11.
Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind: Die Software ist eine Handels-
ware ("Commercial Item") im Sinne von 48 C.F.R. 2.101, bestehend aus kommerzieller Computer-
Software ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle Computer-Software
("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstim-
mung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich 227.7202-4 erwerben
US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten Vertragsbedingungen und
Konditionen ausdrücklich genannten Lizenzrechte.
12.
Sie verpflichten sich, die Software in keiner, gegen geltende Ausfuhrgesetze und -bestimmungen eines
betroffenen Landes verstoßenden Form zu exportieren.
11-14
Software-Lizenzvereinbarung
d-Color MF360/280/220
11.3

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Diese Anleitung auch für:

D-color mf280D-color mf360

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