Sicherheit
− Verwenden Sie nur Einsatzwerkzeuge in einwandfreiem Zustand.
− Einsatzwerkzeuge können extrem heiß werden. Berühren Sie nach einem
Schnitt nicht das Einsatzwerkzeug und stellen Sie sicher, dass sich das
Multifunktionswerkzeug nach Beendigung der Arbeit an einem sicheren
Platz befindet.
− Achten Sie bei Arbeiten an Mauerwerk oder an Decken besonders auf die
Führung von elektrischen Leitungen sowie Wasser- und Abflussrohren.
Sicherheitshinweise für das Schleifen von Farben
− Schleifen Sie keine bleihaltigen Farben. Stellen Sie fest, ob die zu schlei-
fende Farbe Blei enthält, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Staub von
bleihaltigen Farben kann zu Vergiftungen führen.
− Ob die Farbe Blei enthält, kann durch einen Spezialtest oder durch einen
gewerblichen Malerbetrieb festgestellt werden. Bei Zweifel sollten Sie
eine spezielle Staubmaske gegen bleihaltigen Feinstaub verwenden.
Fragen Sie dazu eine Fachkraft.
− Beim Schleifen von bleihaltigen Anstrichen, einigen Holzarten und Metallen
können schädliche oder giftige Stäube entstehen. Die Berührung oder das
Einatmen des Staubes kann eine Gefährdung für die Bedienperson oder in
der Nähe befindliche Personen darstellen. Schützen Sie sich und in der Nähe
befindliche Personen vor Berührung oder dem Einatmen dieser Stäube durch
die Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Normale Staubmasken sind nicht sicher.
− Lassen Sie Kinder und Schwangere den Raum und den Arbeitsplatz, in
dem geschliffen wird, nicht betreten.
− Unterlassen Sie Essen, Trinken und Rauchen während der Arbeit. Reinigen
Sie Ihre Hände bevor Sie essen, trinken oder rauchen. Lassen Sie kein Essen
oder Getränke offen stehen, da die Gefahr der Staubablagerung besteht.
− Reinigen Sie nach dem Schleifen die Oberflächen des Arbeitsbereiches
sorgfältig.
Sicherheitshinweise für die Staubabsaugung
Stäube von Materialien mit bleihaltigem Anstrich, einigen Holzarten, Minera-
lien und Metall können gesundheitsschädlich sein. Berühren oder Einatmen der
Stäube kann allergische Reaktionen und/oder Atemwegserkrankungen des
Benutzers oder in der Nähe befindlicher Personen hervorrufen. Bestimmte Stäube
wie Eichen- oder Buchenstaub gelten als krebserregend, besonders in Verbindung
mit Zusatzstoffen zur Holzbehandlung (Chromat, Holzschutzmittel).
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